§ 1
Der Bund beteiligt sich an der Wiederauffüllung von Mitteln internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit den folgenden Beträgen:
- 1.dreizehnte Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA 13)
| 112 190 000 EUR; |
- 2.neunte allgemeine Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF IX)
| 33 448 249 EUR; |
- 3.dritte Wiederauffüllung des von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwalteten Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF 3)
| 24 380 000 EUR; |
- 4.sechste Auffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD 6)
| 7 831 044 EUR. |
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