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Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.5.2000

§ 0

Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Tschechische R)

Kurztitel

Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 27/2003

Inkrafttretensdatum

30.05.2000

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr

StF: BGBl. III Nr. 27/2003

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 11 Absatz 1 am 30. Mai 2000 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Tschechischen Republik (in der Folge kurz: Vertragsparteien) haben geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zu regeln, folgendes vereinbart:

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