vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 11 Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.5.2000

Artikel 11

In-Kraft-Treten

(1) Dieses Abkommen tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft.

(2) Gleichzeitig mit In-Kraft-Treten dieses Abkommens tritt das Verwaltungsübereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft der Republik Österreich und dem Verkehrsministerium der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr vom 21. Oktober 1964 im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik außer Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)