§ 1
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Information Security Management (MSc)“, der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science (Information Security Management)“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
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