Anlage 1
Anlage
Lehrgang für das Piercen und Tätowieren
1. Der Lehrgang ist am Wirtschaftsförderungsinstitut einer Kammer
der gewerblichen Wirtschaft, am Berufsförderungsinstitut oder an einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung zu absolvieren.
2. Der Lehrgang hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit
der für den jeweiligen Gegenstand angegebenen Mindestzahl an Lehrstunden zu erstrecken:
Gegenstand Mindestzahl an Lehrstunden
Theoretische Ausbildung
2.1. Allgemeines (Medizinische
Einführung in die Grundlagen des
Piercens und Tätowierens und
Ethik) ......................... 1
2.2. Hygiene und Infektionslehre
(Allgemeine Begriffe der
Hygiene: Infektion und deren
Symptome, Entzündungen,
Virulenz, Übertragungswege und
-risken) ....................... 5
2.2.1. Virologie (Allgemeine Virologie
und relevante Viren:
Hepatitiden, HIV,
Papilloma-Viren) und Prävention,
Schutzimpfungen ................ 6
2.2.2. Bakteriologie (Allgemeine
Bakteriologie und relevante
Bakterien: Staphylokokken,
Streptokokken, Pseudomonaden,
Tetanus und Tuberkulose) und
Prävention, Schutzimpfungen .... 6
2.2.3. Pilze (Allgemeine Mykologie,
relevante Pilze: Hautpilze,
Candida und Prävention) ........ 2
2.2.4. Geschlechtskrankheiten und
andere sexuell übertragbare
Infektionen (Gonorrhoe,
Syphilis, Herpes genitalis,
Trichomonaden, Ulcus molle,
Lymphogranuloma venereum) ...... 5
2.2.5. Desinfektion (Allgemeine
Begriffe, Haut-, Hände-,
Flächen-,
Instrumentendesinfektion,
Desinfektionsverfahren und
-mittel und gezielte
Desinfektion) .................. 9
2.2.6. Sterilisation (Allgemeine
Begriffe,
Sterilisationsverfahren und
-geräte, Möglichkeiten der
ausgelagerten Sterilisation und
Sterilisationskontrolle) ....... 8
2.3. Abfall (Allgemeine Richtlinie
ÖNORM S 2104) .................. 2
2.4. Dermatologie (Grundkenntnisse
der Anatomie der Haut: Mit
besonderer Berücksichtigung der
speziellen Tätigkeit des
Piercens und Tätowierens,
Histologie der Haut, Physiologie
der Haut einschließlich
Entzündungen und häufige
Erkrankungsformen der Haut) .... 10
2.5. Kontraindikationen (Hämophilie,
Diabetes, Hepatitiden, HIV,
Hautkrankheiten, Ekzeme,
Allergien, angeborene
Immundefizienerkrankungen,
andere Ursachen einer
Immunsuppression,
Autoimmunerkrankungen,
Blutverdünnungstherapie,
Geschlechtskrankheiten,
fieberhafte Infekte und
Sonstiges) ..................... 4
2.6. Erste Hilfe (Allgemeines,
Verbandlehre, Versorgung akuter
Wunden, reguläre Wundversorgung
nach dem Piercen und Tätowieren,
Anleitung zum Blutstillen und
Maßnahmen zum Selbstschutz,
Komplikationen und
Nebenwirkungen beim Piercen und
Tätowieren) .................... 5
2.7. Theoretische Grundlagen der
Pierce- und Tätowiertechnik
[Gerätekunde, das ideale
Tätowierstudio und das ideale
Piercingstudio jeweils in
baulicher und apparativer
Hinsicht, Materialkunde (Farben,
Metalle)] ...................... 5
2.8. Grundkenntnisse
jugendpsychiatrischer und
jugendpsychologischer
Einschätzung (Feststellen der
intellektuellen Reife eines
Jugendlichen, Erkennen von
Hinweisen auf eine seelische
Erkrankung eines Jugendlichen
und Feststellen einer fehlenden
sozialen Anpassung) ............ 8
2.9. Rechtliche Grundlagen
(Allgemeines,
Einwilligungserfordernisse,
Aufklärung hinsichtlich
potentieller Verletzungsgefahren
für Dritte, straf- und
zivilrechtliche Haftung,
Haftpflichtversicherung,
Chemikalien- und
Medizinprodukterecht und
Ausübungsregeln,
Arzneimittelrecht) ............. 8
2.10. Arzneimittelkunde und
Allergologie ................... 3
Praktische Ausbildung
2.11. Besuch eines Piercing- und
Tätowierstudios zum praktischen
Erlernen der Sterilisation,
Desinfektion, des Blutstillens
und des sterilen Arbeitens
einschließlich der
nachweislichen Durchführung
folgender praktischer Arbeiten:
2.11.1. mindestens einstündiges steriles
Arbeiten unter der Aufsicht und
Verantwortung des jeweiligen
Fachvortragenden,
2.11.2. ein Piercing (ausgenommen am
Ohrläppchen) und
2.11.3. ein Tattoo ..................... 10
3. Die Gesamtzahl der Lehrstunden hat mindestens 97 zu betragen.
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