§ 0
ADR - Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie Lösungen u. Gemische
Kurztitel
ADR - Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie Lösungen u. Gemische
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 7/2003
Inkrafttretensdatum
01.02.2003
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Vereinbarung M80 gemäß Rn. 2010 des ADR über die Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Zubereitungen und Abfälle), die nicht in die Klasse 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 eingestuft werden können
StF: BGBl. III Nr. 7/2003
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