Militärische Waffen
§ 10
§ 10. Militärische Waffen und militärische Munition im Sinne dieser Verordnung sind die in der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977, BGBl. Nr. 624, betreffend Kriegsmaterial bezeichneten Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände.
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