Artikel 1
Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe "Sicherheitsfachkraft; Sicherheitstechnisches Zentrum" (§ 94 Z 61 GewO 1994) wird durch die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung nachgewiesen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe "Sicherheitsfachkraft; Sicherheitstechnisches Zentrum" (§ 94 Z 61 GewO 1994) wird durch die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung nachgewiesen.
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