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Artikel 1 Sicherheitsfachkraft; Sicherheitstechnisches Zentrum - Verordnung - Zugangsvoraussetzungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.1.2003

Artikel 1

Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe "Sicherheitsfachkraft; Sicherheitstechnisches Zentrum" (§ 94 Z 61 GewO 1994) wird durch die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung nachgewiesen.

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