Sicherheitshinweise auf Versandbehältern
§ 93.
Befüllte Versandbehälter müssen mit einem Hinweis versehen sein, auf dem das richtige Anschließen des Versandbehälters an die Anschlussleitung und die nachfolgend durchzuführende Prüfung des Anschlusses auf Dichtheit erläutert sein muss.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2020
Gesetzesnummer
20002354
Dokumentnummer
NOR40037738
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)