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Luftverkehrsabkommen (Georgien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2001

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Georgien)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Georgien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 239/2002

Typ

Vertrag – Georgien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.2001

Unterzeichnungsdatum

15.12.1997

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

(Übersetzung)

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON GEORGIEN

StF: BGBl. III Nr. 239/2002

Änderung

BGBl. III Nr. 163/2006

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Art. 19 des Abkommens wurde am 29. Jänner 1998 bzw. am 10. August 2001 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 19 mit 1. Oktober 2001 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Georgien

In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2022

Gesetzesnummer

20002268

Dokumentnummer

NOR30002501

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