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Luftverkehrsabkommen (Georgien)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Georgien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 239/2002
Typ
Vertrag – Georgien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.10.2001
Unterzeichnungsdatum
15.12.1997
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON GEORGIEN
StF: BGBl. III Nr. 239/2002
Änderung
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 19 des Abkommens wurde am 29. Jänner 1998 bzw. am 10. August 2001 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 19 mit 1. Oktober 2001 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Georgien
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
24.08.2022
Gesetzesnummer
20002268
Dokumentnummer
NOR30002501
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