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Artikel 19 Luftverkehrsabkommen (Georgien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2001

Artikel 19

IN-KRAFT-TRETEN

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, dass die Erfordernisse für sein In-Kraft-Treten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Wien am 15. Dezember 1997 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2022

Gesetzesnummer

20002268

Dokumentnummer

NOR40036681

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