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Artikel 19 Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll Verkehr“ (P5)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.12.2002

Artikel 19

Bildung und Information der Öffentlichkeit

Die Vertragsparteien fördern die Aus- und Weiterbildung sowie die Information der Öffentlichkeit im Hinblick auf Ziele, Maßnahmen und Durchführung dieses Protokolls.

Schlagworte

Ausbildung

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2018

Gesetzesnummer

20002265

Dokumentnummer

NOR40036568

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