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Artikel 17 Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll Tourismus“ (P1)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.12.2002

Artikel 17

Entwicklung von wirtschaftsschwachen Gebieten

Den Vertragsparteien wird empfohlen, auf der geeigneten territorialen Ebene angemessene Lösungen zu untersuchen, um eine ausgewogene Entwicklung von wirtschaftsschwachen Gebieten zu gewährleisten.

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2018

Gesetzesnummer

20002261

Dokumentnummer

NOR40036459

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