vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Ukraine)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.5.2000

§ 0

Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Ukraine)

Kurztitel

Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Ukraine)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 224/2002

Inkrafttretensdatum

17.05.2000

Langtitel

VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr

StF: BGBl. III Nr. 224/2002

Präambel/Promulgationsklausel

PRÄAMBEL

Die Regierung der Republik Österreich und das Ministerkabinett der Ukraine, in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet, sind, geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zwischen den Staaten der Vertragsparteien dieser Vereinbarung zu regeln, übereingekommen, bei der Durchführung dieser Aufgaben auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehrs gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vorzugehen:

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte