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Anlage Bundesarchivgutverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.11.2017

Anlage

zu § 2 Abs. 1

  1. 1. Legislatives Schriftgut (Gesetzes-, Verordnungs- und Staatsvertragsentwürfe samt den hierzu ergangenen Stellungnahmen);
  2. 2. Schriftgut, das im Zuge der Wahrnehmung der verfassungsgemäßen Aufgaben der Bundesversammlung, des Nationalrates, des Bundesrates und ihrer Organe (beispielsweise Ausschüsse) anfällt;
  3. 3. Schriftgut, das im Zuge der Wahrnehmung der verfassungsgemäßen Aufgaben des Bundespräsidenten und im Zuge der Prüfungstätigkeit des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft anfällt;
  4. 4. Vorträge an den Ministerrat samt Begleitmaterial und Ministerratsprotokolle;
  5. 5. Schriftgut, das unmittelbar beim Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Vizekanzler, bei einem Bundesminister oder Staatssekretär, beim Präsidenten des Nationalrates, des Bundesrates oder des Rechnungshofes oder bei einem Volksanwalt in Ausübung ihrer Funktion oder in deren Büros anfällt;
  6. 6. Personalakten des Bundespräsidenten, Bundeskanzlers, Vizekanzlers, der Bundesminister, Staatssekretäre, Mitglieder des Nationalrates und Bundesrates, des Präsidenten des Rechnungshofes, der Volksanwälte, der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes, des Obersten Gerichtshofes, der Oberlandesgerichte, der Generalprokuratur und der Oberstaatsanwaltschaften, der Leiter einer Sektion, Gruppe, Abteilung oder vergleichbarer Organisationseinheiten in Bundesministerien und sonstigen Zentralstellen sowie die Leiter der Bundesbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte, der Mitglieder des höheren diplomatischen Dienstes sowie der Angehörigen der Lehrkörper der Universitäten;
  7. 7. Schriftgut, das bei hohen Funktionsträgern der öffentlichen Verwaltung (Generalsekretär, Sektionsleiter und vergleichbare Funktionsträger) in Ausübung ihrer Funktion anfällt;
  8. 8. Schriftgut zu und über Personen des öffentlichen Lebens;
  9. 9. Schriftgut der Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, dem Verwaltungsgerichtshof und vor internationalen Institutionen (beispielsweise Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften);
  10. 10. Schriftgut, das die Beziehungen zu anderen Staaten, internationalen Organisationen, zur Europäischen Union und zu sonstigen Völkerrechtssubjekten betrifft;
  11. 11. Schriftgut, das wesentliche Elemente der Wahrnehmung von Funktionen in Organen von internationalen Organisationen, der Europäischen Union oder von sonstigen Völkerrechtssubjekten betrifft;
  12. 12. Geschäftseinteilungen, Geschäftsordnungen und Aktenpläne der Bundesdienststellen;
  13. 13. Schriftgut, das grundsätzliche und zentrale Fragen der in der Anlage zu § 2, Teil 2 des Bundesministeriengesetzes genannten Materien betrifft;
  14. 14. Schriftgut der Zentralstellen betreffend die grundsätzlichen Belange der Budgeterstellung, des Budgetvollzugs und des Finanzausgleichs;
  15. 15. Schriftgut der Zentralstellen über Maßnahmen der Ausgliederung von Einrichtungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen oder unterlagen;
  16. 16. Schriftgut zu Restitutions- und Entschädigungsangelegenheiten (insbesondere das der Historikerkommission und Provenienzenforschungskommission);
  17. 17. Schriftgut des Ergänzungswesens des Bundesministeriums für Landesverteidigung;
  18. 18. Digital übermitteltes Schriftgut im Rahmen der Pilotphase des Digitalen Langzeitarchives.

Schlagworte

Gesetzesentwurf, Verordnungsentwurf, Restitutionsangelegenheit

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2017

Gesetzesnummer

20002205

Dokumentnummer

NOR40198844

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