§ 1
Die Vereinten Nationen werden, soweit sie im Rahmen des durch die Resolution des Sicherheitsrates Nr. 1267/1999 eingesetzten Komitees tätig werden, zur Sicherheitsorganisation erklärt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1
Die Vereinten Nationen werden, soweit sie im Rahmen des durch die Resolution des Sicherheitsrates Nr. 1267/1999 eingesetzten Komitees tätig werden, zur Sicherheitsorganisation erklärt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)