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§ 1 Sicherheitsorganisationen-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2002

§ 1

Die Vereinten Nationen werden, soweit sie im Rahmen des durch die Resolution des Sicherheitsrates Nr. 1267/1999 eingesetzten Komitees tätig werden, zur Sicherheitsorganisation erklärt.

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