vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Akademischer Grad Master of Business Law“ Universitätslehrgang Ausbildung zu einem Wirtschaftsjuristen, M.B.L.“

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2002

§ 1

Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Ausbildung zu einem Wirtschaftsjuristen, M.B.L.“ den akademischen Grad „Master of Business Law“, abgekürzt „M.B.L.“, zu verleihen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)