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§ 1 Gefahrenklassen-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2002

§ 1

Die unter den Geltungsbereich des Bundesbediensteten-Schutzgesetzes fallenden Dienststellen (Dienststellenteile) werden je nach den in diesen auftretenden Gefährdungen für die Gesundheit der Bediensteten (Gefährdungspotenzial) nach Maßgabe folgender Bestimmungen den Gefahrenklassen I bis III zugeordnet.

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