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ADR - Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie Lösungen u. Gemische

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.6.2002

§ 0

ADR - Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie Lösungen u. Gemische

Kurztitel

ADR - Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie Lösungen u. Gemische

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 118/2002

Inkrafttretensdatum

05.06.2002

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Vereinbarung M80 gemäß Rn. 2010 des ADR über die Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Zubereitungen und Abfälle), die nicht in die Klasse 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 eingestuft werden können

StF: BGBl. III Nr. 118/2002

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