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§ 19 WettbG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2002

Verweisungen

§ 19.

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird und nichts abweichendes bestimmt ist, beziehen sich diese Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung.

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2021

Gesetzesnummer

20001898

Dokumentnummer

NOR40029454