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§ 2 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung Akademische Motopädagogin“ und Akademischer Motopädagoge“, Lehrgang Motopädagogik“, Niederösterreichische Landesakademie

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.