Sprachliche Gleichbehandlung
§ 19a.
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2019
Gesetzesnummer
20001806
Dokumentnummer
NOR40213370
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