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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Kuba)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2001

§ 0

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Kuba)

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Kuba)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 232/2001

Inkrafttretensdatum

01.12.2001

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Kuba über die Förderung und den Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 232/2001 (NR: GP XXI RV 278 AB 322 S. 41 . BR: AB 6232 S. 669 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. September 2001 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 26 Abs. 1 mit 1. Dezember 2001 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK KUBA, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG IHRER VERPFLICHTUNG zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsstandards,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

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