vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 18 SoSi-Bosnien-Durchf

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2001

Abschnitt V

SCHLUSSBESTIMMUNG

Artikel 18

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1996 in Kraft.

GESCHEHEN zu Sarajewo, am 12. Februar 1999, in zwei Urschriften in deutscher Sprache und in den Amtssprachen von Bosnien und Herzegowina, wobei alle Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)