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Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und China

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2001

§ 0

Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und China

Kurztitel

Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und China

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 228/2001

Inkrafttretensdatum

01.11.2001

Langtitel

ABKOMMEN ÜBER DIE TOURISTISCHE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER VOLKSREPUBLIK CHINA

StF: BGBl. III Nr. 228/2001

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 9 des Abkommens wurden am 7. November 2000 bzw. am 4. September 2001 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 mit 1. November 2001 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik China (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet)

haben auf der Grundlage und im Rahmen der in beiden Staaten jeweils bestehenden gesetzlichen Vorschriften, Folgendes vereinbart:

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