vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 3 Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und China

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2001

Artikel 3

Die Vertragsparteien werden regelmäßig Informationen über die Entwicklung der Tourismuswirtschaft, des Beherbergungswesens, der touristischen Dienstleistungen und der wichtigsten Investitionsprojekte im Tourismus austauschen. Weiters werden sie die Durchführung von geeigneten touristischen Investitionsprojekten unterstützen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)