Artikel 3
Die Vertragsparteien werden regelmäßig Informationen über die Entwicklung der Tourismuswirtschaft, des Beherbergungswesens, der touristischen Dienstleistungen und der wichtigsten Investitionsprojekte im Tourismus austauschen. Weiters werden sie die Durchführung von geeigneten touristischen Investitionsprojekten unterstützen.
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