Unbefugtes Tragen der Uniform
§ 53
Wer dem § 35 über das Tragen der Uniform zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 € zu bestrafen.
Unbefugtes Tragen der Uniform
§ 53
Wer dem § 35 über das Tragen der Uniform zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 € zu bestrafen.