Errichtung
§ 1
Beim Bundeskanzleramt ist ein Nationaler Sicherheitsrat (im Folgenden kurz Rat) zu errichten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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§ 1
Beim Bundeskanzleramt ist ein Nationaler Sicherheitsrat (im Folgenden kurz Rat) zu errichten.
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