§ 0
Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger
Kurztitel
Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer
Staatsangehöriger
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 199/2001
Inkrafttretensdatum
25.08.2001
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger
StF: BGBl. III Nr. 199/2001
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