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§ 7 KT-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.9.2001

Wechsel der Ausbildungsstätte innerhalb Österreichs

§ 7

Wechselt ein Kardiotechniker in Ausbildung während der Ausbildung in eine andere anerkannte Ausbildungsstätte für die Ausbildung zum diplomierten Kardiotechniker, ist die Ausbildung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungsinhalte fortzusetzen.

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