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§ 3 Schutz des Grundwasservorkommens für Zwecke der Trinkwasserversorgung – Tullnerfeld

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.8.2001

Gebietsabgrenzungen

§ 3.

(1) Das Rahmenverfügungsgebiet besteht aus wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten für die Trinkwasserversorgung (Abs. 2) und sonstigen von der Verordnung erfassten Gebieten (Abs. 3).

(2) Die Grenzen der wasserwirtschaftlichen Vorranggebiete für die Trinkwasserversorgung haben folgenden Verlauf, wobei die Beschreibung im Uhrzeigersinn um das Gebiet führt:

Wasserwirtschaftliches Vorranggebiet für die Trinkwasserversorgung nördliches Tullnerfeld:

Politische Gemeinde: Grafenwörth, Katastralgemeinde: St. Johann

von dem Schnittpunkt nördliches Donauufer mit der KG-Grenze Seebarn am Wagram mit einer Länge von zirka 923 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zum Punkt, der vom Schnittpunkt südliches Kampufer/nördliches Kremsufer 106 m entfernt in südlicher Richtung am nördlichen Donauufer liegt, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Punkt, der vom Schnittpunkt südliches Kampufer/ nördliches Kremsufer 106 m entfernt am nördlichen Donauufer liegt, mit einer Länge von zirka 106 m quer über die Krems in exakt nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit dem nördlichen Kremsufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit dem nördlichen Kremsufer mit einer Länge von zirka 396 m entlang des südlichen Kampufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit der KG-Grenze Grafenwörth

Politische Gemeinde: Grafenwörth, Katastralgemeinde: Grafenwörth

von dem Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit der KG-Grenze St. Johann mit einer Länge von zirka 333 m entlang des südlichen Kampufers in nordwestlicher Richtung bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 2277/2, 2282/8 und 2278/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 2277/2, 2282/8 und 2278 mit einer Länge von zirka 64 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2277/2 und dem inneren Grundstück Nr. 2282/8 entlang des westlichen Kampufers/mit einer Länge von zirka 36 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2282/2 und dem inneren Grundstück Nr. 2282/8 entlang des westlichen Kampufers bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1711, 2284/2 und 2282/2, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1711, 2284/2 und 2282/2 mit einer Länge von zirka 349 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2282/2 und dem inneren Grundstück Nr. 1711, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 11 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2282/2 und dem inneren Grundstück Nr. 1712 bis zum Schnittpunkt der westlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1712 mit der nördlichen Grenze des Grundstücks Nr. 2282/2/von dem Schnittpunkt der westlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1712 mit der nördlichen Grenze des Grundstücks Nr. 2282/2 mit einer Länge von zirka 474 m quer über die Grundstücke Nr. 1719 und 1713 bis zum nördlichsten Punkt des Grundstücks Nr. 1718/1/von dem nördlichsten Punkt des Grundstücks Nr. 1718/1 mit einer Länge von zirka 222 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1718/1 und dem inneren Grundstück Nr. 1715 entlang der südlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1715 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1715, 1718 und 1718/1/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1715, 1718 und 1718/1 mit einer Länge von zirka 260 m quer über Grundstück Nr. 1719 und 2284/2 bis zum Schnittpunkt der östlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1740/1 mit dem südlichen Kampufer/von dem Schnittpunkt der östlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1740/1 mit dem südlichen Kampufer mit einer Länge von zirka 735 m entlang des südlichen Kampufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit der KG-Grenze Jettsdorf

Politische Gemeinde: Grafenwörth, Katastralgemeinde: Jettsdorf

von dem Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit der KG-Grenze Grafenwörth mit einer Länge von zirka 1 147 m entlang des südlichen Kampufers in nordwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes des Weges vom Ried Untere Kammerwiesen nach Jettsdorf mit dem südlichen Kampufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des östlichen Randes des Weges vom Ried Untere Kammerwiesen nach Jettsdorf mit dem südlichen Kampufer mit einer Länge von zirka 202 m entlang des östlichen Wegrandes vom Ried Untere Kammerwiesen nach Jettsdorf bis zur Einmündung des Weges/von der Einmündung in den Weg mit der Grundstück Nr. 1362 bzw. 1331 mit einer Länge von zirka 2 120 m entlang der südlichen Grenze des Weges mit der Grundstück Nr. 1362 bzw. 1331 bis zum Schnittpunkt der westlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1423 mit der südlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1362, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt der westlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1423 mit der südlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1362 mit einer Länge von zirka 219 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1423 und dem inneren Grundstück Nr. 1424 bis zum Grenzpunkt 3219/von Grenzpunkt 3219 mit einer Länge von zirka 8 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1423 und dem inneren Grundstück Nr. 1424 bis zum Grenzpunkt 3220/von Grenzpunkt 3220 mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1423 und dem inneren Grundstück Nr. 1424 bis zum Grenzpunkt 3221/von Grenzpunkt 3221 mit einer Länge von zirka 8 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1413 und dem inneren Grundstück Nr. 1424 bis zum Grenzpunkt 3031/von Grenzpunkt 3031 mit einer Länge von zirka 17 m quer über den Hochwasserdamm auf dem Grundstück Nr. 1029 bis zum Grenzpunkt 3029/von Grenzpunkt 3029 mit einer Länge von zirka 18 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 923/1 und dem inneren Grundstück Nr. 1425 bis zum Grenzpunkt 3028/von Grenzpunkt 3028 mit einer Länge von zirka 38 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 922 und dem inneren Grundstück Nr. 1425/mit einer Länge von zirka 54 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 921 und dem inneren Grundstück Nr. 1425 bis zum Grenzpunkt 3227/von Grenzpunkt 3227 mit einer Länge von zirka 14 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 915 und dem inneren Grundstück Nr. 1425/mit einer Länge von zirka 4 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1019/3 und dem inneren Grundstück Nr. 1425 bis zum Grenzpunkt 3230/von Grenzpunkt 3230 mit einer Länge von zirka 121 m quer über das Grundstück Nr. 894/4 bis zum Grenzpunkt 4266/von Grenzpunkt 4266 mit einer Länge von zirka 92 m quer über das Hochwasserabflussgerinne und Grundstück Nr. 1019/4 bis zum Grenzpunkt 4296/von Grenzpunkt 4296 mit einer Länge von zirka 87 m quer über den Interessentenweg und die Krems bis zum Grenzpunkt 4293/von Grenzpunkt 4293 mit einer Länge von zirka 4 m quer über das Grundstück Nr. 906 bis zum Grenzpunkt 4362, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von Grenzpunkt 4362 mit einer Länge von zirka 207 m entlang des nördlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Gedersdorf KG Theiß mit dem nördlichen Donauufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung

Politische Gemeinde: Gedersdorf, Katastralgemeinde: Theiß

von dem Schnittpunkt der PG-Grenze Grafenwörth KG Jettsdorf mit dem nördlichen Donauufer mit einer Länge von zirka 2 299 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Krems an der Donau KG Hollenburg mit dem nördlichen Donauufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung

Politische Gemeinde: Krems an der Donau, Katastralgemeinde: Hollenburg

von dem Schnittpunkt der PG-Grenze Gedersdorf KG Theiß mit dem nördlichen Donauufer mit einer Länge von zirka 1 789 m entlang des nördlichen Donauufers in südwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Weinzierl bei Krems mit dem nördlichen Donauufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung

Politische Gemeinde: Krems an der Donau, Katastralgemeinde: Weinzierl bei Krems

von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Hollenburg mit dem nördlichen Donauufer mit einer Länge von zirka 2 633 m entlang des nördlichen Donauufers in nordwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des nördlichen Donauufers mit dem südlichen Rand der Bundesstraße 3, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des nördlichen Donauufers mit dem südlichen Rand der Bundesstraße 3 mit einer Länge von zirka 628 m entlang des südlichen Randes der Bundesstraße 3 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 3 mit dem östlichen Kremsufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 3 mit dem östlichen Kremsufer mit einer Länge von zirka 92 m entlang des östlichen Wegrandes entlang des westlichen Kremsufers bis zum Schnittpunkt des westlichen Kremsufers mit dem südlichen Rand der Brücke über die Krems/von dem Schnittpunkt des westlichen Kremsufers mit dem südlichen Rand der Brücke über die Krems mit einer Länge von zirka 55 m entlang des südlichen Brückenrandes Richtung Osten bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Straße „An der Schütt“ mit dem südlichen Rand der Brücke/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Straße „An der Schütt“ mit dem südlichen Rand der Brücke mit einer Länge von zirka 11 m quer über die Straße „An der Schütt“ bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Straße „An der Schütt“ mit dem östlichen Rand der Gewerbestraße/von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Straße „An der Schütt“ mit dem östlichen Rand der Gewerbestraße mit einer Länge von zirka 353 m entlang des östlichen Randes der Gewerbestraße bis zum Grenzpunkt 9583/von Grenzpunkt 9583 mit einer Länge von zirka 25 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 282/6 und dem inneren Grundstück Nr. 280/3 bis zum Grenzpunkt 9581/von Grenzpunkt 9581 mit einer Länge von zirka 18 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 282/6 und dem inneren Grundstück Nr. 394/8 bis zum Grenzpunkt 9579, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von Grenzpunkt 9579 mit einer Länge von zirka 17 m quer über das Grundstück Nr. 282/6 bis zum Grenzpunkt 9991/von Grenzpunkt 9991 mit einer Länge von zirka 35 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 282/18 und dem inneren Grundstück Nr. 367 bis zum Grenzpunkt 9888/von Grenzpunkt 9888 mit einer Länge von zirka 15 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 282/18 und dem inneren Grundstück Nr. 281 bis zum Grenzpunkt 2960/von Grenzpunkt 2960 mit einer Länge von zirka 62 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 394/1 und dem inneren Grundstück Nr. 281 bis zum Grenzpunkt 2953 (KG Weinzierl bei Krems)/PG-Grenze Rohrendorf bei Krems KG Neustift an der Donau

Politische Gemeinde: Rohrendorf bei Krems, Katastralgemeinde: Neustift an der Donau

von Grenzpunkt 2953 (KG Weinzierl bei Krems PG Krems an der Donau) mit einer Länge von zirka 359 m entlang der PG-Grenze Krems an der Donau KG Weinzierl bei Krems in nordöstlicher Richtung bis zum Zusammenstoß der PG-Grenze Krems an der Donau KG Weinzierl bei Krems mit der PG-Grenze Rohrendorf bei Krems KG Oberrohrendorf und KG Neustift an der Donau

Politische Gemeinde: Rohrendorf bei Krems, Katastralgemeinde: Oberrohrendorf

von dem Zusammenstoß der PG-Grenze Krems an der Donau KG Weinzierl bei Krems mit der PG-Grenze Rohrendorf bei Krems KG Oberrohrendorf und KG Neustift an der Donau mit einer Länge von zirka 1 802 m entlang der PG-Grenze Krems an der Donau KG Weinzierl bei Krems bzw. KG Landersdorf in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 35 mit der PG-Grenze Landersdorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 35 mit der PG-Grenze Krems an der Donau KG Landersdorf mit einer Länge von zirka 1 373 m entlang des südlichen Randes der Bundesstraße 35 in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Unterrohrendorf mit dem südlichen Rand der Bundesstraße 35

Politische Gemeinde: Rohrendorf bei Krems, Katastralgemeinde: Unterrohrendorf

von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Oberrohrendorf mit dem südlichen Rand der Bundesstraße 35 mit einer Länge von zirka 1 655 m entlang des südlichen Randes der Bundesstraße 35 in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 35 mit der PG-Grenze Gedersdorf KG Stratzdorf

Politische Gemeinde: Gedersdorf, Katastralgemeinde: Stratzdorf

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 35 mit der PG-Grenze Rohrendorf bei Krems KG Unterrohrendorf mit einer Länge von zirka 364 m entlang des südlichen Randes der Bundesstraße 35 in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 35 der KG-Grenze Brunn im Felde

Politische Gemeinde: Gedersdorf, Katastralgemeinde: Brunn im Felde

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 35 mit der KG-Grenze Stratzdorf mit einer Länge von zirka 270 m entlang des südlichen Randes der Bundesstraße 35 in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 35 mit der KG-Grenze Gedersdorf

Politische Gemeinde: Gedersdorf, Katastralgemeinde: Gedersdorf

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 35 mit der KG-Grenze Brunn im Felde mit einer Länge von zirka 303 m entlang des südlichen Randes der Bundesstraße 35 in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 35 mit der KG-Grenze Brunn im Felde

Politische Gemeinde: Gedersdorf, Katastralgemeinde: Brunn im Felde

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 35 mit der KG-Grenze Gedersdorf mit einer Länge von zirka 1 112 m entlang des südlichen Randes der Bundesstraße 35 in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundestraße 35 mit der PG-Grenze Etsdorf-Haitzendorf KG Diendorf am Kamp

Politische Gemeinde: Etsdorf-Haitzendorf, Katastralgemeinde: Diendorf am Kamp

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundestraße 35 mit der PG-Grenze Gedersdorf KG Brunn im Felde mit einer Länge von zirka 898 m entlang des südlichen Randes der Bundesstraße 35 in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 35 mit der PG-Grenze Hadersdorf-Kammern KG Hadersdorf am Kamp, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung

Politische Gemeinde: Hadersdorf-Kammern, Katastralgemeinde: Hadersdorf am Kamp

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 35 mit der PG-Grenze Etsdorf-Haitzendorf mit einer Länge von zirka 1 329 m entlang des östlichen Randes der Bundesstraße 35 in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Bundesstraße 35 mit dem südlichen Kampufer/von dem Schnittpunkt des östlichen Randes der Bundesstraße 35 mit dem südlichen Kampufer mit einer Länge von zirka 16 m entlang des östlichen Randes der Bundesstraße 35 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Bundesstraße 35 mit dem nördlichen Kampufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des östlichen Randes der Bundesstraße 35 mit dem nördlichen Kampufer mit einer Länge von zirka 269 m entlang des nördlichen Kampufers bis zum Schnittpunkt des nördlichen Kampufers mit der PG-Grenze Langenlois KG Gobelsburg, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung

Politische Gemeinde: Langenlois, Katastralgemeinde: Gobelsburg

von dem Schnittpunkt des östlichen Kampufers mit der PG-Grenze Hadersdorf-Kammern KG Hadersdorf am Kamp mit einer Länge von zirka 1 295 m entlang des östlichen Kampufers in nordwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des östlichen Kampufers mit dem südlichen Rand der Landesstraße 7018, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des östlichen Kampufers mit dem südlichen Rand der Landesstraße 7018 mit einer Länge von zirka 752 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 7018 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 7018 mit der PG-Grenze Hadersdorf-Kammern KG Kammern

Politische Gemeinde: Hadersdorf-Kammern, Katastralgemeinde: Kammern

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 7018 mit der PG-Grenze Langenlois KG Gobelsburg mit einer Länge von zirka 332 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 7018 in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 7018 mit dem westlichen Rand der Bundesstraße 34, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 7018 mit dem westlichen Rand der Bundesstraße 34 mit einer Länge von zirka 191 m entlang des westlichen Randes der Bundesstraße 34 bis zum Schnittpunkt des südlichen Gscheinzbachufers mit dem westlichen Rand der Bundesstraße 34, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Gscheinzbachufers mit dem westlichen Rand der Bundesstraße 34 mit einer Länge von zirka 284 m entlang des südlichen Gscheinzbachufers bis zum Grenzpunkt 1935 (KG Straß)/PG-Grenze Straß im Straßertale KG Straß

Politische Gemeinde: Straß im Straßertale, Katastralgemeinde: Straß

von Grenzpunkt 1935 (KG Straß)/PG-Grenze Hadersdorf-Kammern KG Kammern mit einer Länge von zirka 20 m quer über die Bundesstraße 35 in nordöstlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 2394/von Grenzpunkt 2394 mit einer Länge von zirka 17 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 3597/1 und dem inneren Grundstück Nr. 617/1 bis zum Grenzpunkt 2433, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 2433 mit einer Länge von zirka 41 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 3606 und dem inneren Grundstück Nr. 617/1 bis zum Grenzpunkt 2558 mit einer Länge von zirka 106 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 3606 und dem inneren Grundstück Nr. 616/von Grenzpunkt 2558 mit einer Länge von zirka 84 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 3605 und dem inneren Grundstück Nr. 616 bis zum Grenzpunkt 2555, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 2555 mit einer Länge von zirka 10 m quer über Grundstück Nr. 3605 bis zum Grenzpunkt 3697 (PG Etsdorf-Haitzendorf KG Walkersdorf)

Politische Gemeinde: Hadersdorf-Kammern, Katastralgemeinde: Hadersdorf am Kamp

von Grenzpunkt 3697 (PG Etsdorf-Haitzendorf KG Walkersdorf) mit einer Länge von zirka 88 m entlang der KG-Grenze in südöstlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 3652/von Grenzpunkt 3652 in südöstlicher Richtung mit einer Länge von zirka 45 m quer über Grundstück Nr. 560 bis zum Grenzpunkt 3653/von Grenzpunkt 3653 mit einer Länge von zirka 53 m quer über Grundstück Nr. 561 bis zum Grenzpunkt 3633/von Grenzpunkt 3633 mit einer Länge von zirka 53 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 561 und dem inneren Grundstück Nr. 566 bis zum Grenzpunkt 3811, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von Grenzpunkt 3811 mit einer Länge von zirka 206 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 565 und dem inneren Grundstück Nr. 566 bis zum Grenzpunkt 3815, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 3815 mit einer Länge von zirka 13 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 565 und dem inneren Grundstück Nr. 567 bis zum Grenzpunkt 3816/von Grenzpunkt 3816 mit einer Länge von zirka 38 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 564 und dem inneren Grundstück Nr. 567 bis zum Grenzpunkt 3817/von Grenzpunkt 3817 mit einer Länge von zirka 17 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 563 und dem inneren Grundstück Nr. 567 bis zum Grenzpunkt 3740/von Grenzpunkt 3740 mit einer Länge von zirka 12 m quer über Grundstück Nr. 567 bis zum Grenzpunkt 5387, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von Grenzpunkt 5387 mit einer Länge von zirka 113 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 568 und dem inneren Grundstück Nr. 132/1 bis zum Grenzpunkt 5390/von Grenzpunkt 5390 mit einer Länge von zirka 16 m quer über die Bundesstraße 34 bis zum Grenzpunkt 1738, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von Grenzpunkt 1738 mit einer Länge von zirka 98 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 521/3 und dem inneren Grundstück Nr. 521/2 entlang des südlichen Randes der Bundesstraße 34 bis zum Grenzpunkt 3711 (PG Etsdorf-Haitzendorf KG Walkersdorf)/PG-Grenze Etsdorf-Haitzendorf KG Walkersdorf

Politische Gemeinde: Etsdorf-Haitzendorf, Katastralgemeinde: Walkersdorf

von Grenzpunkt 3711 (KG Walkersdorf)/PG-Grenze Hadersdorf-Kammern KG Hadersdorf am Kamp mit einer Länge von zirka 181 m entlang der PG-Grenze Hadersdorf-Kammern (KG Hadersdorf am Kamp) bis zum Grenzpunkt 3710, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 3710 mit einer Länge von zirka 6 m quer über Grundstück Nr. 675 bis zum Grenzpunkt 3709/von Grenzpunkt 3709 mit einer Länge von zirka 98 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 666 und dem inneren Grundstück Nr. 665 bis zum Grenzpunkt 3169/von Grenzpunkt 3169 mit einer Länge von zirka 178 m quer über das Grundstück Nr. 663 bis zum Grenzpunkt 1905, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/von Grenzpunkt 1905 mit einer Länge von zirka 183 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 95/3 und dem inneren Grundstück Nr. 663 bis zum Grenzpunkt 1840, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von Grenzpunkt 1840 mit einer Länge von zirka 62 m bis zum Grenzpunkt 4794/von Grenzpunkt 4794 mit einer Länge von zirka 14 m quer über die Landesstraße 7011 bis zum Grenzpunkt 4797/von Grenzpunkt 4797 mit einer Länge von zirka 282 m quer über Grundstück Nr. 610 bis zum Grenzpunkt 4777/von Grenzpunkt 4777 mit einer Länge von zirka 165 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 610 und dem inneren Grundstück Nr. 639 bis zum Grenzpunkt 4784/von Grenzpunkt 4784 mit einer Länge von zirka 25 m quer über den Weg mit der Grundstücks-Nr. 644 bis zum Grenzpunkt 3002/von Grenzpunkt 3002 mit einer Länge von zirka 64 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 648 und dem inneren Grundstück Nr. 645 entlang des südlichen Wegrandes mit der Grundstücks-Nr. 648 bis zum Grenzpunkt 3194/von Grenzpunkt 3194 mit einer Länge von zirka 114 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 648 und dem inneren Grundstück Nr. 647/1 bis zum Grenzpunkt 2826 (KG Etsdorf)/KG-Grenze Etsdorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung

Politische Gemeinde: Etsdorf-Haitzendorf, Katastralgemeinde: Etsdorf

von Grenzpunkt 2826 (KG Etsdorf)/KG-Grenze Walkersdorf mit einer Länge von zirka 15 m entlang des südlichen Wegrandes mit der Grundstücks-Nr. 1454 in südöstlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 3269/von Grenzpunkt 3269 mit einer Länge von zirka 16 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1480 bis zum Grenzpunkt 3270/von Grenzpunkt 3270 mit einer Länge von zirka 40 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1479 bis zum Grenzpunkt 3271/von Grenzpunkt 3271 mit einer Länge von zirka 15 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1478 bis zum Grenzpunkt 3272/von Grenzpunkt 3272 mit einer Länge von zirka 21 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1477 bis zum Grenzpunkt 3273/von Grenzpunkt 3273 mit einer Länge von zirka 14 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1476 bis zum Grenzpunkt 3274/von Grenzpunkt 3274 mit einer Länge von zirka 23 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1475 bis zum Grenzpunkt 3275/von Grenzpunkt 3275 mit einer Länge von zirka 12 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1474 bis zum Grenzpunkt 3276/von Grenzpunkt 3276 mit einer Länge von zirka 43 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1473 bis zum Grenzpunkt 3277/von Grenzpunkt 3277 mit einer Länge von zirka 22 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1472 bis zum Grenzpunkt 3276/von Grenzpunkt 3276 mit einer Länge von zirka 29 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1471 bis zum Grenzpunkt 3279/von Grenzpunkt 3279 mit einer Länge von zirka 30 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1470 bis zum Grenzpunkt 3280/von Grenzpunkt 3280 mit einer Länge von zirka 18 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1469 bis zum Grenzpunkt 3281/von Grenzpunkt 3281 mit einer Länge von zirka 19 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1468 bis zum Grenzpunkt 3282/von Grenzpunkt 3282 mit einer Länge von zirka 31 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1467 bis zum Grenzpunkt 3283/von Grenzpunkt 3283 mit einer Länge von zirka 61 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1466 bis zum Grenzpunkt 3296/von Grenzpunkt 3296 mit einer Länge von zirka 50 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1463 bis zum Grenzpunkt 1693/von Grenzpunkt 1693 mit einer Länge von zirka 13 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1460 bis zum Grenzpunkt 1690/von Grenzpunkt 1690 mit einer Länge von zirka 11 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1459 bis zum Grenzpunkt 3257/von Grenzpunkt 3257 mit einer Länge von zirka 40 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1458/1 bis zum Grenzpunkt 3258/von Grenzpunkt 3258 mit einer Länge von zirka 17 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1457/1 bis zum Grenzpunkt 3813/von Grenzpunkt 3813 mit einer Länge von zirka 3 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1454 und dem inneren Grundstück Nr. 1427/2 bis zum Grenzpunkt 4681/von Grenzpunkt 4681 mit einer Länge von zirka 7 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1398 und dem inneren Grundstück Nr. 1658 bis zum Grenzpunkt 3814/von Grenzpunkt 3814 mit einer Länge von zirka 125 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1398 und dem inneren Grundstück Nr. 265/1 bis zum Punkt, der an den Geraden zwischen den Grenzpunkten 3612 und 3814 30 m vom Grenzpunkt 3612 entfernt liegt/von dem Punkt, der an den Geraden zwischen den Grenzpunkten 3612 und 3814 30 m vom Grenzpunkt 3612 entfernt liegt, mit einer Länge von zirka 30 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1398 und dem inneren Grundstück Nr. 265/2 bis zum Grenzpunkt 3612, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 3612 mit einer Länge von zirka 4 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1398 und dem inneren Grundstück Nr. 1391/89 bis zum Grenzpunkt 1687/von Grenzpunkt 1687 mit einer Länge von zirka 12 m quer über das Grundstück mit der Grundstück-Nr. 1393/1 bis zum Grenzpunkt 1686/von Grenzpunkt 1686 mit einer Länge von zirka 21 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1387/1 und dem inneren Grundstück Nr. 1393/1 bis zum Punkt, der an den Geraden zwischen den Grenzpunkten 1686 und 4180 8 m vom Grenzpunkt 4180 entfernt liegt/von dem Punkt, der an den Geraden zwischen den Grenzpunkten 1686 und 4180 8 m vom Grenzpunkt 4180 entfernt liegt, mit einer Länge von zirka 8 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1387/6 und dem inneren Grundstück Nr. 1393/1 bis zum Grenzpunkt 4180/von Grenzpunkt 4180 mit einer Länge von zirka 13 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1387/6 und dem inneren Grundstück Nr. 1651 bis zum Grenzpunkt 4151, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von Grenzpunkt 4151 mit einer Länge von zirka 82 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1652 und dem inneren Grundstück Nr. 1651 bis zum Grenzpunkt 3148/von Grenzpunkt 3148 mit einer Länge von zirka 21 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1652 und dem inneren Grundstück Nr. 1650 bis zum Grenzpunkt 3220/von Grenzpunkt 3220 mit einer Länge von zirka 22 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1652 und dem inneren Grundstück Nr. 1649 bis zum Grenzpunkt 3221/von Grenzpunkt 3221 mit einer Länge von zirka 16 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1652 und dem inneren Grundstück Nr. 1648 bis zum Grenzpunkt 4159/von Grenzpunkt 4159 mit einer Länge von zirka 12 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1652 und dem inneren Grundstück Nr. 1647 bis zum Grenzpunkt 2838/von Grenzpunkt 2838 mit einer Länge von zirka 18 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1652 und dem inneren Grundstück Nr. 1646 bis zum Grenzpunkt 3299/von Grenzpunkt 3299 mit einer Länge von zirka 17 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1652 und dem inneren Grundstück Nr. 1645 bis zum Grenzpunkt 3300/von Grenzpunkt 3300 mit einer Länge von zirka 31 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1652 und dem inneren Grundstück Nr. 1644 bis zum Grenzpunkt 3301/von Grenzpunkt 3301 mit einer Länge von zirka 31 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1652 und dem inneren Grundstück Nr. 1643 bis zum Grenzpunkt 3302/von Grenzpunkt 3302 mit einer Länge von zirka 34 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1652 und dem inneren Grundstück Nr. 1642 bis zum Grenzpunkt 3303/von Grenzpunkt 3303 mit einer Länge von zirka 32 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1652 und dem inneren Grundstück Nr. 1641 bis zum Grenzpunkt 3304/von Grenzpunkt 3304 mit einer Länge von zirka 30 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1652 und dem inneren Grundstück Nr. 1640 bis zum Grenzpunkt 3305/von Grenzpunkt 3305 mit einer Länge von zirka 37 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1652 und dem inneren Grundstück Nr. 1639 bis zum Grenzpunkt 3306/von Grenzpunkt 3306 mit einer Länge von zirka 35 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1652 und dem inneren Grundstück Nr. 1638 bis zum Grenzpunkt 3307/von Grenzpunkt 3307 mit einer Länge von zirka 45 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1652 und dem inneren Grundstück Nr. 1637 bis zum Grenzpunkt 3050, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 3050 mit einer Länge von zirka 293 m gerade über das Grundstück Nr. 1637, 1635, 1634, 1633/2, 1633/1, 1631, 1629 und 162 bis zum Grenzpunkt 4112/von Grenzpunkt 4112 mit einer Länge von zirka 4 m quer über den Weg mit der Grundstücks-Nr. 1604 bis zum Grenzpunkt 3322/von Grenzpunkt 3322 mit einer Länge von zirka 9 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1604 und dem inneren Grundstück Nr. 1623 bis zum Grenzpunkt 4111/von Grenzpunkt 4111 mit einer Länge von zirka 42 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1604 und dem inneren Grundstück Nr. 1624 bis zum Grenzpunkt 4108/von Grenzpunkt 4108 mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1604 und dem inneren Grundstück Nr. 1623 bis zum Grenzpunkt 3323/von Grenzpunkt 3323 mit einer Länge von zirka 86 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1604 und dem inneren Grundstück Nr. 1622 bis zum Grenzpunkt 3324/von Grenzpunkt 3324 mit einer Länge von zirka 78 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1604 und dem inneren Grundstück Nr. 1621 bis zum Grenzpunkt 3325/von Grenzpunkt 3325 mit einer Länge von zirka 52 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1604 und dem inneren Grundstück Nr. 1620 bis zum Grenzpunkt 4067/von Grenzpunkt 4067 mit einer Länge von zirka 12 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1604 und dem inneren Grundstück Nr. 1619 bis zum Grenzpunkt 4070/von Grenzpunkt 4070 mit einer Länge von zirka 13 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1604 und dem inneren Grundstück Nr. 1618 bis zum Grenzpunkt 3331/von Grenzpunkt 3331 mit einer Länge von zirka 18 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1604 und dem inneren Grundstück Nr. 1617 bis zum Grenzpunkt 3332/von Grenzpunkt 3332 mit einer Länge von zirka 21 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1604 und dem inneren Grundstück Nr. 1616 bis zum Grenzpunkt 3333/von Grenzpunkt 3333 mit einer Länge von zirka 39 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1604 und dem inneren Grundstück Nr. 1615 bis zum Grenzpunkt 3334/von Grenzpunkt 3334 mit einer Länge von zirka 32 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1604 und dem inneren Grundstück Nr. 1614 bis zum Grenzpunkt 3335/von Grenzpunkt 3335 mit einer Länge von zirka 21 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1604 und dem inneren Grundstück Nr. 1613 bis zum Grenzpunkt 3336/von Grenzpunkt 3336 mit einer Länge von zirka 36 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1604 und dem inneren Grundstück Nr. 1612 bis zum Grenzpunkt 3199/von Grenzpunkt 3199 mit einer Länge von zirka 11 m quer über den Weg mit der Grundstück Nr. 1604 bis zum Grenzpunkt 2056/von Grenzpunkt 2056 mit einer Länge von zirka 65 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1599/2 und dem inneren Grundstück Nr. 1598 bis zum Grenzpunkt 4033/von Grenzpunkt 4033 mit einer Länge von zirka 22 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1599/2 und dem inneren Grundstück Nr. 1597 bis zum Grenzpunkt 4034/von Grenzpunkt 4034 mit einer Länge von zirka 22 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1599/2 und dem inneren Grundstück Nr. 1596 bis zum Grenzpunkt 4036/von Grenzpunkt 4036 mit einer Länge von zirka 25 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1599/2 und dem inneren Grundstück Nr. 1595 bis zum Grenzpunkt 4037/von Grenzpunkt 4037 mit einer Länge von zirka 22 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1599/2 und dem inneren Grundstück Nr. 1594 bis zum Grenzpunkt 4043/von Grenzpunkt 4043 mit einer Länge von zirka 16 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 239/2 und dem inneren Grundstück Nr. 1594 bis zum Punkt, der auf der Geraden zwischen den Grenzpunkten 4043 und 4042 in einer Entfernung von 17 m vom Grenzpunkt 4042 liegt/von dem Punkt, der auf den Geraden zwischen den Grenzpunkten 4043 und 4042 in einer Entfernung von 17 m vom Grenzpunkt 4042 liegt, mit einer Länge von zirka 17 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 241 und dem inneren Grundstück Nr. 1594 bis zum Grenzpunkt 4042/von Grenzpunkt 4042 mit einer Länge von zirka 7 m quer über die Landesstraße 7012 bis zum Grenzpunkt 4041 (KG Etsdorf)/PG-Grenze Etsdorf-Haitzendorf KG Etsdorf

Politische Gemeinde: Grafenwörth, Katastralgemeinde: Wagram am Wagram

von Grenzpunkt 4041 (KG Etsdorf)/PG-Grenze Grafenwörth KG Wagram am Wagram mit einer Länge von zirka 384 m entlang der PG-Grenze Etsdorf-Haitzendorf KG Engabrunn in südöstlicher Richtung bis zum Zusammenstoß der KG-Grenzen Engabrunn und Wagram am Wagram und Feuersbrunn/von dem Zusammenstoß der KG-Grenzen Engabrunn und Wagram am Wagram und Feuersbrunn mit einer Länge von zirka 2 837 m entlang der KG-Grenze Wagram am Wagram und Feuersbrunn in vorwiegend südöstlicher Richtung bis zum Zusammenstoß der KG-Grenzen Wagram am Wagram und Feuersbrunn und Fels am Wagram/von dem Zusammenstoß der KG-Grenzen Wagram am Wagram und Feuersbrunn und Fels am Wagram mit einer Länge von zirka 862 m entlang der PG-Grenze Grafenwörth und Fels am Wagram in südöstlicher Richtung bis zum Zusammenstoß der KG-Grenze und der abgehenden Grundgrenze der Grundstücke Nr. 882 und 883/von dem Zusammenstoß der KG-Grenze und der abgehenden Grundgrenze der Grundstücke Nr. 882 und 883 mit einer Länge von zirka 22 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 883 und 885 und dem inneren Grundstück Nr. 882 entlang der Grundgrenze in südlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 3935 (KG Grafenwörth)/von Grenzpunkt 3935 (KG Grafenwörth) mit einer Länge von zirka 905 m entlang der KG-Grenze Wagram am Wagram und Grafenwörth in vorwiegend östlicher Richtung bis zum Zusammenstoß der KG-Grenzen Wagram am Wagram, Grafenwörth und Fels am Wagram

Politische Gemeinde: Fels am Wagram, Katastralgemeinde: Fels am Wagram

von dem Zusammenstoß der KG-Grenzen Wagram am Wagram und Grafenwörth und Fels am Wagram mit einer Länge von zirka 57 m entlang der PG-Grenze Grafenwörth und Fels am Wagram in östlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 5448/von Grenzpunkt 5448 mit einer Länge von zirka 22 m entlang der PG-Grenze Wagram am Wagram und Fels am Wagram in nördlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 5446, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 5446 mit einer Länge von zirka 56 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2960 und dem inneren Grundstück Nr. 2948/3 bis zur abgehenden Gründstücks-Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 2948/4 und 2948/3/von der abgehenden Gründstücks-Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 2948/4 und 2948/3 mit einer Länge von zirka 23 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2960 und dem inneren Grundstück Nr. 2948/4 bis zum Grenzpunkt 5443/von Grenzpunkt 5443 mit einer Länge von zirka 23 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2960 und dem inneren Grundstück Nr. 2948/2 bis zur abgehenden Gründstücks-Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 2948/2 und 2948/1/von der abgehenden Gründstücks-Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 2948/2 und 2948/1 mit einer Länge von zirka 44 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2960 und dem inneren Grundstück Nr. 2948/1 bis zur abgehenden Gründstücks-Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 2960 und 2950/von der abgehenden Gründstück-Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 2960 und 2950 mit einer Länge von zirka 18 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2950 und 2949 und dem inneren Grundstück Nr. 2948/1 in südöstlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 5427/von Grenzpunkt 5427 mit einer Länge von zirka 348 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2949 und dem inneren Grundstück Nr. 2946/2, 2926/1 und 2946/3 in nordöstlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 1098/von Grenzpunkt 1098 mit einer Länge von zirka 4 m quer über Grundstück Nr. 2946/4 bis zum Grenzpunkt 9419/von Grenzpunkt 9419 mit einer Länge von zirka 8 m quer über das Grundstück Nr. 3396/1 und 3396/2 bis zum Grenzpunkt 9706/von Grenzpunkt 9706 mit einer Länge von zirka 170 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2951 und 2952 und dem inneren Grundstück Nr. 2945/2 bis zur abgehenden Gründstücks-Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 2945/2 und 2945/1/von der abgehenden Gründstücks-Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 2945/2 und 2945/1 mit einer Länge von zirka 226 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2952 und 2951 und dem inneren Grundstück Nr. 2945/1 bis zum Grenzpunkt 7434/von Grenzpunkt 7434 mit einer Länge von zirka 22 m quer über das Grundstück Nr. 3374/2 (Weg) bis zum Grenzpunkt 7459/von Grenzpunkt 7459 mit einer Länge von zirka 101 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 161 und 163/1 und dem inneren Grundstück Nr. 3374/2 bis zur abgehenden Gründstücks-Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 163/1 und 163/2/von der abgehenden Gründstücks-Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 163/1 und 163/2 mit einer Länge von zirka 62 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 163/1 und 164 und dem inneren Grundstück Nr. 163/2 und 167 in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der Grundstücks-Grenzen der Grundstücke Nr. 167, 166 und 164/von dem Schnittpunkt der Grundstücks-Grenzen der Grundstücke Nr. 167, 166 und 164 mit einer Länge von zirka 78 m quer über die Grundstücke Nr. 166, 171, 172/2 und 175 bis zum Schnittpunkt der Grundstücks-Grenzen der Grundstücke Nr. 175, 176 und 3494/5/von dem Schnittpunkt der Grundstücks-Grenzen der Grundstücke Nr. 175, 176 und 3494/5 mit einer Länge von zirka 20 m quer über die Grundstücke Nr. 3494/5 und 3420/4 bis zum Grenzpunkt 266/von Grenzpunkt 266 mit einer Länge von zirka 38 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 5 und dem inneren Grundstück Nr. 4 und 2438/2 bis zum Grenzpunkt 7393/von Grenzpunkt 7393 mit einer Länge von zirka 159 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2437/2, 2437/1, 2436 und 2435/2 und dem inneren Grundstück Nr. 2438/2, 2438/1, 2439, 2440/2 und 2440/3 bis zum Grenzpunkt 4173/von Grenzpunkt 4173 mit einer Länge von zirka 119 m quer über das Grundstück Nr. 2452/2 bis zum Grenzpunkt 6170/von Grenzpunkt 6170 mit einer Länge von zirka 62 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2452/2 und dem inneren Grundstück Nr. 2459/3 bis zum Grenzpunkt 6172/von Grenzpunkt 6172 mit einer Länge von zirka 62 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 3420/1 und dem inneren Grundstück Nr. 2459/3, 2463/4 und 3586 entlang des südlichen Randes der Landesstraße 14 bis zum Grenzpunkt 1548/von Grenzpunkt 1548 mit einer Länge von zirka 717 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 14 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 14 mit der KG-Grenze Thürnthal

Politische Gemeinde: Fels am Wagram, Katastralgemeinde: Thürnthal

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 14 mit der KG-Grenze Fels am Wagram mit einer Länge von zirka 1 617 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 14 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 14 mit der PG-Grenze Kirchberg am Wagram KG Mallon

Politische Gemeinde: Kirchberg am Wagram, Katastralgemeinde: Mallon

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 14 mit der PG-Grenze Fels am Wagram KG Thürnthal mit einer Länge von zirka 268 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 14 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 14 mit der KG-Grenze Engelmannsbrunn

Politische Gemeinde: Kirchberg am Wagram, Katastralgemeinde: Engelmannsbrunn

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 14 mit der KG-Grenze Mallon mit einer Länge von zirka 2 053 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 14 in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 14 mit der KG-Grenze Kirchberg am Wagram

Politische Gemeinde: Kirchberg am Wagram, Katastralgemeinde: Kirchberg am Wagram

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 14 mit der KG-Grenze Engelmannsbrunn mit einer Länge von zirka 624 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 14 in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 14 mit der KG-Grenze Unterstockstall

Politische Gemeinde: Kirchberg am Wagram, Katastralgemeinde: Unterstockstall

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 14 mit der KG-Grenze Kirchberg am Wagram mit einer Länge von zirka 2 077 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 14 in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 14 mit dem westlichen Rand der Landesstraße 2172/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 14 mit dem westlichen Rand der Landesstraße 2172 mit einer Länge von zirka 261 m entlang des westlichen Randes der Landesstraße 2172 bis zum Grenzpunkt 1783/von Grenzpunkt 1783 mit einer Länge von zirka 95 m quer über die Grundstücke Nr. 189 (Landesstraße), 24/4, 180, 181 und 188 bis zum Grenzpunkt 2916 (KG Mitterstockstall)/von Grenzpunkt 2916 (KG Mitterstockstall) mit einer Länge von zirka 44 m entlang der KG-Grenze Mitterstockstall bis zum Grenzpunkt 2913/von Grenzpunkt 2913 mit einer Länge von zirka 80 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 157, 156, 158, 159 und 160 und dem inneren Grundstück Nr. 103/1 (Ortsraum) bis zum Grenzpunkt 2109/von Grenzpunkt 2109 mit einer Länge von zirka 40 m quer über das Grundstück Nr. 103/1 (Ortsraum) bis zum Grenzpunkt 2097/von Grenzpunkt 2097 mit einer Länge von zirka 124 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 147, 143, 142, 137, 134, 136/1 und 130 und dem inneren Grundstück Nr. 103/1 (Ortsraum) bis zum Grenzpunkt 122/von Grenzpunkt 122 mit einer Länge von zirka 129 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 130, 129, 127, 128, 121, 120/2, 120/1 und 380 und dem inneren Grundstück Nr. 103/1 (Ortsraum) bis zum Grenzpunkt 364/von Grenzpunkt 364 mit einer Länge von zirka 25 m quer über die Landesstraße 14 bis zum Grenzpunkt 365/von Grenzpunkt 365 mit einer Länge von zirka 413 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 14 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 14 mit der PG-Grenze Königsbrunn am Wagram KG Königsbrunn

Politische Gemeinde: Königsbrunn am Wagram, Katastralgemeinde: Königsbrunn

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 14 mit der PG-Grenze Kirchberg am Wagram (KG Unterstockstall) mit einer Länge von zirka 1 866 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 14 in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 14 mit der KG-Grenze Hippersdorf

Politische Gemeinde: Königsbrunn am Wagram, Katastralgemeinde: Hippersdorf

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 14 mit der KG-Grenze Königsbrunn mit einer Länge von zirka 612 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 14 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 14 mit dem östlichen Rand der Bahntrasse (Wien-Gmünd), die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 268 m entlang des östlichen Randes der Bahntrasse der ÖBB (Wien-Gmünd), Grundstück Nr. 1057/2, bis zum Grenzpunkt 5521/von Grenzpunkt 5521 mit einer Länge von zirka 35 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1035 und dem inneren Grundstück Nr. 1002 bis zum Grenzpunkt 8780/von Grenzpunkt 8780 mit einer Länge von zirka 325 m quer über Grundstück Nr. 1035 und 1007 bis 1011 und 1013 und 1014 und 1017 und 1018 bis zum Grenzpunkt 3535/von Grenzpunkt 3535 mit einer Länge von zirka 46 m quer über Grundstück Nr. 1035 (Weg), 1036, 1037 (Schmida), 1037 und 1038 bis zum Grenzpunkt 7479 (PG-Grenze Absdorf KG Absdorf)

Politische Gemeinde: Absdorf, Katastralgemeinde: Absdorf

von Grenzpunkt 7479 auf der PG-Grenze Königsbrunn am Wagram (KG Hippersdorf) mit einer Länge von zirka 4 m quer über Grundstück Nr. 2608 (Weg) in südöstlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 7478, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von Grenzpunkt 7478 mit einer Länge von zirka 40 m quer über Grundstück Nr. 2027 bis zum Grenzpunkt 7804/von Grenzpunkt 7804 mit einer Länge von zirka 93 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2615 und dem inneren Grundstück Nr. 2627 bis zum Grenzpunkt 7810/von Grenzpunkt 7810 mit einer Länge von zirka 28 m quer über Grundstück Nr. 2615 und 2622 bis zum Grenzpunkt 7713/von Grenzpunkt 7713 mit einer Länge von zirka 92 m quer über Grundstück Nr. 2614 (Mühlbach) und 2631 bis zum Grenzpunkt 9998, der sich auf dem nördlichen Rand der Landesstraße 47 (Grundstück Nr. 2602/2) befindet/von Grenzpunkt 9998 mit einer Länge von zirka 88 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 47 bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 47 mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 47/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 47 m quer über die Landesstraße 14 bis zum Grenzpunkt 10012/von Grenzpunkt 10012 mit einer Länge von zirka 522 m entlang des östlichen Randes der Landesstraße 47 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 47 mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 1971/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 624 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstücke Nr. 1971 und 1869 bis zum Verschnitt der Verlängerung des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1869 mit der KG-Grenze Stetteldorf am Wagram/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 650 m entlang der PG-Grenze Stetteldorf am Wagram (KG Stetteldorf am Wagram) bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 2164 (KG Stetteldorf am Wagram) mit der PG-Grenze Stetteldorf am Wagram KG Stetteldorf am Wagram

Politische Gemeinde: Stetteldorf am Wagram, Katastralgemeinde: Stetteldorf am Wagram

von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 329 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 2164 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 2164 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 2158/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 3 m quer über den Weg Grundstück Nr. 2158 bis zum Schnittpunkt des. östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 2158 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 2165/2/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 500 m entlang der südlichen Weggrenze Grundstück Nr. 2165/2 bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 2165/2 mit dem nördlichen Rand der Straße Grundstück Nr. 2165/1/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 418 m entlang des nördlichen Randes der Straße Grundstück Nr. 2165/2 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 2165/1 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 2165/3/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 334 m entlang des südlichen Randes der Straße Grundstück Nr. 2165/3 bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 2165/3 mit dem westlichen Rand der Straße Grundstück Nr. 2233/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 17 m quer über die Straße Grundstück Nr. 2233 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Straße Grundstück Nr. 2233 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 2230/2, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 312 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 2230/2 bis zum Grenzpunkt 4912/von Grenzpunkt 4912 mit einer Länge von zirka 5 m quer über den Weg Grundstück Nr. 2230/2 bis zum Grenzpunkt 4911/von Grenzpunkt 4911 mit einer Länge von zirka 73 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 402 und dem inneren Grundstück Nr. 2230/2 bis zum Grenzpunkt 4914/von Grenzpunkt 4914 mit einer Länge von zirka 49 m quer über das Grundstück Nr. 402 bis zum Grenzpunkt 4916/von Grenzpunkt 4916 mit einer Länge von zirka 60 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 402 und dem inneren Grundstück Nr. 398, 399 und 400/1 bis zur KG-Grenze Starnwörth/von dem Punkt (wie vorher) auf der KG-Grenze Starnwörth mit einer Länge von zirka 26 m entlang der KG-Grenze Starnwörth bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 401/1, 292/1 und 291 (KG Starnwörth)

Politische Gemeinde: Stetteldorf am Wagram, Katastralgemeinde: Starnwörth

von der KG-Grenze Starnwörth in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 75 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 290, 289, 286, 285, 283 und 282 und dem inneren Grundstück Nr. 292/1, 288/1, 287/1, 284 und 281 bis zur abgehenden Grundstücks-Grenze zwischen Grundstück Nr. 281 und 485/2 (Weg)/von der abgehenden Grundstücks-Grenze zwischen Grundstück Nr. 281 und 485/2 (Weg) mit einer Länge von zirka 114 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 280/1 und dem inneren Grundstück Nr. 279/1, 278/1, 276/1, 275/2 und 273/2 bis zur abgehenden Grundstücks-Grenze zwischen Grundstück Nr. 273/2 und 271/1/von der abgehenden Grundstücks-Grenze zwischen Grundstück Nr. 273/2 und 271/1 mit einer Länge von zirka 65 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 280/1 und dem inneren Grundstück Nr. 271/1, 270 und 269/2 bis zur abgehenden Grundstücks-Grenze zwischen Grundstück Nr. 269/2 und 486 (Weg)/von der abgehenden Grundstücks-Grenze zwischen Grundstück Nr. 269/2 und 486 (Weg) mit einer Länge von zirka 197 m quer über Grundstück Nr. 486, 267, 266, 487/1, 265/1, 265/2, 264 und 263 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes des Grundstücks Nr. 485/1 (Weg) mit der KG-Grenze Eggendorf am Wagram

Politische Gemeinde: Stetteldorf am Wagram, Katastralgemeinde: Eggendorf am Wagram

von dem Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1227/1 mit der KG-Grenze Starnwörth mit einer Länge von zirka 762 m entlang des nördlichen Randes des Weges Grundstück Nr. 1227/1 und 1227/2 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1227/2 mit dem westlichen Rand der Straße Grundstück Nr. 663/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 16 m quer über Straße Grundstück Nr. 663 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Straße Grundstück Nr. 663 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 526, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 880 m entlang des südlichen Randes des Weges Grundstück Nr. 526 und 587 bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 587 mit der PG-Grenze Hausleithen KG Gaisruck

Politische Gemeinde: Hausleithen, Katastralgemeinde: Gaisruck

von dem Schnittpunkt der PG-Grenze Stetteldorf am Wagram (KG Eggendorf am Wagram) mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 587 (KG Eggendorf am Wagram) mit einer Länge von zirka 148 m entlang der PG-Grenze Stetteldorf am Wagram (KG Eggendorf am Wagram) in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze mit dem südlichen Rand der Straße Grundstück Nr. 1086/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 126 m entlang des südlichen Randes der Straße Grundstück Nr. 1086 bis zum Schnittpunkt des südlichen Straßenrandes mit dem westlichen Rand des Grundstücks Nr. 933/2 (Graben)/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 6 m quer über den Graben Grundstück Nr. 933/2 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes des Grundstücks Nr. 933/2 (Graben) mit dem südlichen Straßenrand Grundstück Nr. 1095/4/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 565 m entlang des südlichen Randes der Straße Grundstück Nr. 1095/4 und 1095/3 (Bundesstraße 19) und 1095/2 und 1094/1 (Weg) bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1094/1 mit der KG-Grenze Hausleithen

Politische Gemeinde: Hausleithen, Katastralgemeinde: Hausleithen

von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Gaisruck mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 1094/1 mit einer Länge von zirka 328 m entlang der KG-Grenze Gaisruck in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze mit dem südlichen Wegrand 624/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 982 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 624 bis zum Schnittpunkt des südwestlichen Wegrandes Grundstück Nr. 624 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 600/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 24 m quer über das Grundstück Nr. 600 (Weg) bis zum Schnittpunkt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 600 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 595/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 393 m entlang des südlichen Randes des Weges Grundstück Nr. 595 bis zum Punkt an der östlichen Grundstücks-Grenze von Grundstück Nr. 596, der 21 m südlich vom Grenzpunkt 256 liegt/von dem Punkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 8 m quer über Grundstück Nr. 595 (Weg) und 89 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 595, 92 und 89/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 158 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 89 und dem inneren Grundstück Nr. 92 und 90 bis zum südöstlichsten Eckpunkt des Grundstücks Nr. 89/von dem südöstlichsten Eckpunkt des Grundstücks Nr. 89 mit einer Länge von zirka 41 m quer über Grundstück Nr. 109, 289/1, 248, 317 und 243/4 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 230, 231 und 243/4 (Straße)/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 134 m entlang des östlichen Straßenrandes Grundstück Nr. 243/4 bis zum Schnittpunkt des östlichen Straßenrandes Grundstück Nr. 243/4 mit dem nördlichen Rand der Straße Grundstück Nr. 356/2/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 128 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 356/2 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 356/2 mit der KG-Grenze Goldgeben/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 787 m entlang der KG-Grenze Goldgeben bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Goldgeben mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 14

Politische Gemeinde: Hausleithen, Katastralgemeinde: Goldgeben

von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 14 mit der KG-Grenze Hausleithen mit einer Länge von zirka 2 080 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 14 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der Landesstraße 14 mit der KG-Grenze Zissersdorf

Politische Gemeinde: Hausleithen, Katastralgemeinde: Zissersdorf

von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Goldgeben mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 14 mit einer Länge von zirka 1 719 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 14 in östlicher Richtung bis zum Verschnitt der Verlängerung des nördlichen Randes der Landesstraße 14 mit dem östlichen Rand des Arabaches (Grundstück Nr. 590)/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 159 m entlang des östlichen Randes des Arabaches bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes des Arabaches mit der PG-Grenze Stockerau KG Unterzögersdorf

Politische Gemeinde: Stockerau, Katastralgemeinde: Unterzögersdorf

von dem Schnittpunkt des nördlichen Ufers des Arabaches mit der PG-Grenze Hausleithen (KG Zissersdorf) mit einer Länge von zirka 949 m entlang des nördlichen Randes des Arabaches (Grundstück Nr. 408 und 421) in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes des Arabaches mit dem westlichen Wegrand (Grundstück Nr. 349), die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 100 m quer über Grundstücke Nr. 349, 347 (Schnellstraße 3) und 317 (Bundesstraße 4) bis zum Grenzpunkt 3116 an der KG-Grenze Stockerau

Politische Gemeinde: Stockerau, Katastralgemeinde: Stockerau

von Grenzpunkt 3116 an der KG-Grenze Unterzögersdorf mit einer Länge von zirka 9 m quer über Grundstück Nr. 860/3 in östlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 4848, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von Grenzpunkt 4848 mit einer Länge von zirka 639 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 4416 (Schnellstraße 3) und dem inneren Grundstück Nr. 4417 (Weg) und 2103/2 (Weg) entlang des östlichen Randes der Schnellstraße 3 bis zum Grenzpunkt 15884/von Grenzpunkt 15884 mit einer Länge von zirka 40 m quer über Grundstück Nr. 4417 (Weg) bis zum Grenzpunkt 15356/von Grenzpunkt 15356 mit einer Länge von zirka 466 m quer über Grundstück Nr. 4429, 4430 und 4431 bis zum Grenzpunkt 15285/von Grenzpunkt 15285 mit einer Länge von zirka 16 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 4432 (Weg) und dem inneren Grundstück Nr. 4433 (Weg) bis zum Grenzpunkt 15282 (KG Olberndorf)

Politische Gemeinde: Sierndorf, Katastralgemeinde: Oberolberndorf

von Grenzpunkt 15282 (KG Olberndorf) mit einer Länge von zirka 41 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1353 und dem inneren Grundstück Nr. 1354 (Weg) in nördlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 11904/von Grenzpunkt 11904 mit einer Länge von zirka 41 m quer über die Grundstücke Nr. 1354 (Weg), 1389 (Göllersbach) und 1368 (Weg) bis zum Grenzpunkt 12480, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 12480 mit einer Länge von zirka 206 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1360 und 1359 und dem inneren Grundstück Nr. 1368 (Weg) bis zum Grenzpunkt 12325/von Grenzpunkt 12325 mit einer Länge von zirka 9 m quer über das Grundstück Nr. 1368 (Weg) bis zum Grenzpunkt 15166 (KG Olberndorf)

Politische Gemeinde: Stockerau, Katastralgemeinde: Stockerau

von Grenzpunkt 15166 (KG Olberndorf) mit einer Länge von zirka 234 m quer über die Grundstücke Nr. 4436 (Graben), 4437, 4438 und 4439/1 in südöstlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 15220/von Grenzpunkt 15220 mit einer Länge von zirka 131 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 4439/2, 4440, 4441 und 4442 (Weg) und dem inneren Grundstück Nr. 1008, 998, 995 und 2144/2 (Weg) bis zum Grenzpunkt 15216/von Grenzpunkt 15216 mit einer Länge von zirka 69 m quer über das Grundstück Nr. 2139/1 (ÖBB-Nordwestbahn) bis zum Schnittpunkt der abgehenden Grenzen zwischen Grundstück Nr. 970 und 2139/1 (Bahn) und Grundstück Nr. 2102/2 (Weg)/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 76 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2102/2 (Weg) und dem inneren Grundstück Nr. 970 bis zum Grenzpunkt 595 (Landesstraße 30), die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 595 (Landesstraße 30 – Prager Straße) mit einer Länge von zirka 832 m entlang des westlichen Randes der Landesstraße 30 bis zum Verschnitt des westlichen Randes der Landesstraße 30 (Prager Straße) mit der Verlängerung des südlichen Straßenrandes „Unter den Linden“, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 480 m entlang des südlichen Straßenrandes „Unter den Linden“ bis zum Schnittpunkt des südwestlichen Straßenrandes mit dem südöstlichen Straßenrand der „Belvederegasse“/ von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 587 m entlang des südlichen Randes der „Belvederegasse“ bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der „Belvederegasse“ mit dem östlichen Rand der „Theresia-Pambichler-Straße“/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 132 m entlang des östlichen Randes der „Theresia-Pambichler-Straße“ bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der „Theresia-Pambichler-Straße“ mit dem südlichen Rand der „Manhartsstraße“/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 777 m entlang des südlichen Randes der „Manhartsstraße“ bis zum Verschnitt der Verlängerung des südlichen Randes der „Manhartsstraße“ mit dem nördlichen Rand der „Ernstbrunnerstraße“/Landesstraße 26/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 739 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 26 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 26 mit dem östlichen Rand der „Radingerstraße“/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 45 m entlang des östlichen Rand der „Radingerstraße“ bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Radingerstraße“ mit dem westlichen Wegrand von Grundstück Nr. 3947/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 427 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3947 bis zum Grenzpunkt 9376/von Grenzpunkt 9376 mit einer Länge von zirka 20 m quer über die Grundstücke Nr. 3947, 3742/3, 3650 (Mühlbach) und 3757 bis zum Grenzpunkt 2277/von Grenzpunkt 2277 mit einer Länge von zirka 101 m quer über das Grundstück Nr. 3642/4 bis zum Grenzpunkt 2263/von Grenzpunkt 2263 mit einer Länge von zirka 318 m entlang des südlichen Randes des Senningbaches (Grundstück Nr. 3649/1) bis zum Grenzpunkt 13682/von Grenzpunkt 13682 mit einer Länge von zirka 70 m quer über das Grundstück Nr. 3649/1 (Senningbach) und 3642/6 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 3642/1, 3386 und 3642/6/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 40 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 3386 und dem inneren Grundstück Nr. 3642/6 bis zum Grenzpunkt 8583/von Grenzpunkt 8583 mit einer Länge von zirka 205 m quer über die Grundstücke Nr. 3953/2, 3953/1, 3288, 3287, 3289, 3294 und 3300 bis zum Grenzpunkt 5225, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 5225 mit einer Länge von zirka 84 m quer über die Grundstücke Nr. 3958/6, 3958/1, 3302, 3303, 3304, 3306 und 3307 bis zum Schnittpunkt der abgehenden Grenzen zwischen den Grundstücken Nr. 3307, 3310 und 3311/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 178 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 3311 und dem inneren Grundstück Nr. 3310, 3370, 3367/2, 3367/1 und 3362/2 bis zum Grenzpunkt 4067/von Grenzpunkt 4067 mit einer Länge von zirka 64 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 3324, 3326 und 3327 und dem inneren Grundstück Nr. 3362/2, 3362/1, 3361 und 3357/2 bis zum Grenzpunkt 5184/von Grenzpunkt 5184 mit einer Länge von zirka 42 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 3329 und 3332 und dem inneren Grundstück Nr. 3357/2, 3354 und 3353 bis zum Schnittpunkt der abgehenden Grenzen zwischen den Grundstücken Nr. 3332, 3333/2 und 3353/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 118 m quer über die Grundstücke Nr. 3333/2, 3337, 3338/3, 3341/3 und 3345 bis zum Grenzpunkt 10436/von Grenzpunkt 10436 mit einer Länge von zirka 133 m entlang des westlichen Wegrandes (Grundstück Nr. 3961) bis zum Schnittpunkt der abgehenden Grenzen zwischen den Grundstücken Nr. 2707, 2705 und 3961, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 186 m quer über die Grundstücke Nr. 3961, 2709, 2692, 2691, 2685, 2680 und 2671 bis zum Schnittpunkt der abgehenden Grenzen zwischen den Grundstücken Nr. 2668, 2671 und 2666/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 212 m quer über die Grundstücke Nr. 2666, 2665, 2664, 2660, 2657, 2656, 2655, 2651, 2650 und 2649 bis zum Grenzpunkt 1219/von Grenzpunkt 1219 mit einer Länge von zirka 12 m quer über die Grundstücke Nr. 3992 (Landesstraße 1127) und 4349 bis zum Grenzpunkt 9887/von Grenzpunkt 9887 mit einer Länge von zirka 240 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 4350 und dem inneren Grundstück Nr. 4347, 4353, 4348/4 bis 4348/10, 4352, 4339, 4338 und 4337 bis zum Grenzpunkt 9849/von Grenzpunkt 10504 mit einer Länge von zirka 83 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 4336/2 und 4336/1 und dem inneren Grundstück Nr. 4337 und 4343 bis zum Grenzpunkt 9893, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von Grenzpunkt 9893 mit einer Länge von zirka 48 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 4336/1 und 4336/2 und dem inneren Grundstück Nr. 4352 (Straße) bis zum Grenzpunkt 9917/von Grenzpunkt 9917 mit einer Länge von zirka 13 m quer über das Grundstück Nr. 4352 (Straße) bis zum Grenzpunkt 9873/von Grenzpunkt 9873 mit einer Länge von zirka 45 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 4335 und 2545/9 und dem inneren Grundstück Nr. 4352 und 2562/22 bis zum Grenzpunkt 11566, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von Grenzpunkt 11566 mit einer Länge von zirka 96 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2545/10, 2545/11, 2545/12 und 2545/13 und dem inneren Grundstück Nr. 2562/22 und 2563 bis 2567 bis zum Grenzpunkt 11540/von Grenzpunkt 11540 mit einer Länge von zirka 24 m quer über das Grundstück Nr. 2575/1 (Straße) bis zum Grenzpunkt 11590, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 11590 mit einer Länge von zirka 76 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2545/26 und dem inneren Grundstück Nr. 2582/13 bis zum Grenzpunkt 11591/von Grenzpunkt 11591 mit einer Länge von zirka 318 m quer über die Grundstücke Nr. 2537, 2533, 2532, 2529, 2528, 2527, 2525, 2524, 2522/1, 2521/1, 2518/1, 2517/1, 2512/3, 2506, 2501 und 2500/1 bis zum Grenzpunkt 1799/von Grenzpunkt 1799 mit einer Länge von zirka 78 m quer über die Grundstücke Nr. 2494, 2488/2, 2483, 2482/2, 2477 und 2476/2 bis zum Grenzpunkt 4736/von Grenzpunkt 4736 mit einer Länge von zirka 154 m quer über die Grundstücke Nr. 2472/3, 2471/2, 2471/3, 2465, 2460, 2454/3, 2447/1, 2444, 2443, 2438 und 2437/1 bis zum Grenzpunkt 2819 (PG Spillern KG Spillern)

Politische Gemeinde: Spillern, Katastralgemeinde: Spillern

von Grenzpunkt 2819 (PG Spillern KG Spillern) mit einer Länge von zirka 141 m quer über die Grundstücke Nr. 164, 388 und 1454/1 in östlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 2485/von Grenzpunkt 2485 mit einer Länge von zirka 567 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1454/1 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1454/1 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 1455/8/von dem Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1454/1 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 1455/8 mit einer Länge von zirka 13 m quer über das Grundstück Nr. 1455/8 (Wiesenerstraße) bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1456/4 mit dem östlichen Wegrand Grundstück Nr. 1455/8/von dem Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1456/4 mit dem östlichen Wegrand Grundstück Nr. 1455/8 mit einer Länge von zirka 289 m entlang des südlichen Randes des Weges Grundstück Nr. 1456/4 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der abgehenden Grenzen der Grundstücke Nr. 451, 435/1 und 1456/4/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 140 m quer über die Grundstücke Nr. 451, 454, 743/2 und 739 bis zum Schnittpunkt der abgehenden Grenzen der Grundstücke Nr. 739, 738 und 744, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 79 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 744, 745, 746 und 748 und dem inneren Grundstück Nr. 738, 737, 735 und 729 bis zum Grenzpunkt 3269/von Grenzpunkt 3269 mit einer Länge von zirka 105 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 750, 755, 758, 761 und 763/2 und dem inneren Grundstück Nr. 723/2, 723/1, 722/1, 721 und 720/2 bis zum Grenzpunkt 3231/von Grenzpunkt 3231 mit einer Länge von zirka 63 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 766, 767, 771 und 773/2 und dem inneren Grundstück Nr. 719/4 und 715/8 bis zum Grenzpunkt 1889/von Grenzpunkt 1889 mit einer Länge von zirka 79 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 773/2, 715/6 und 712 und dem inneren Grundstück Nr. 715/7 und 715/5 bis zum Grenzpunkt 3513, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von Grenzpunkt 3513 mit einer Länge von zirka 83 m quer über die Grundstücke Nr. 712, 707/1, 705/2, 703/1, 699/2 und 698/3 bis zum Grenzpunkt 1016/von Grenzpunkt 1016 mit einer Länge von zirka 259 m quer über die Grundstücke Nr. 684 und 630/2 bis zum Schnittpunkt der abgehenden Grenzen der Grundstücke Nr. 630/3, 630/2 und 644/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 525 m quer über die Grundstücke Nr. 644, 643, 641, 638, 610/3, 1457/2, 605/2 und 603 bis zum Grenzpunkt 523, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von Grenzpunkt 523 mit einer Länge von zirka 290 m quer über die Grundstücke Nr. 581/3, 873 und 870 bis zum Grenzpunkt 176 (PG Leobendorf KG Unterrohrbach)

Politische Gemeinde: Leobendorf, Katastralgemeinde: Unterrohrbach

von Grenzpunkt 176 (KG Unterrohrbach) mit einer Länge von zirka 366 m quer über die Grundstücke Nr. 701 (Weg), 710, 709 und 708 in östlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 2447/von Grenzpunkt 2447 mit einer Länge von zirka 11 m quer über das Grundstück Nr. 715 (Weg) bis zum Grenzpunkt 2442/von Grenzpunkt 2442 mit einer Länge von zirka 62 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 715 (Weg) und 81 und dem inneren Grundstück Nr. 725 und 74 bis zum Grenzpunkt 120/von Grenzpunkt 120 mit einer Länge von zirka 17 m quer über die Landesstraße 32 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 32 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 25/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 399 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 25 bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 25 mit der KG-Grenze Leobendorf

Politische Gemeinde: Leobendorf, Katastralgemeinde: Leobendorf

von dem Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 25 mit der KG-Grenze Unterrohrbach mit einer Länge von zirka 125 m entlang des westlichen Randes der Landesstraße 25 in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 25 mit der Verlängerung des nördlichen Randes der „Schliefbergstraße“/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 443 m entlang des nördlichen Randes der „Schliefbergstraße“ bis zum Schnittpunkt des nordöstlichen Randes der „Schliefbergstraße“ mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 11/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 639 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 1123 bis zum Schnittpunkt des nordöstlichen Randes der Landesstraße 1123 mit dem nördlichen Rand der „Schmiedgasse“/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 282 m entlang des nördlichen Randes der „Schmiedgasse“ bis zum Verschnitt des nordwestlichen Wegrandes der „Schmiedgasse“ mit der Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 2316/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 423 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 2316 und 2315 bis zum Verschnitt der Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 2315 mit dem südlichen Straßenrand Grundstück Nr. 2373/2 (Landesstraße 1123)/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 132 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 1123 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 2822, 2821, 2373/2 und 282/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 159 m quer über die Grundstücke Nr. 2823, 2825, 2826, 2827, 2828 und 2829 bis zum Punkt auf der KG-Grenze Tresdorf, der 97 m südlich des Schnittpunktes der KG-Grenze Tresdorf mit Grundstück Nr. 2373/2 (Landesstraße 1123) liegt

Politische Gemeinde: Leobendorf, Katastralgemeinde: Tresdorf

von dem Punkt (wie vorher) auf der KG-Grenze Leobendorf in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 465 m quer über die Grundstücke Nr. 2777, 2776, 2775, 2774, 2444, 2443, 2442, 2441, 2440, 2439, 2438, 2437, 2436 und 2435 bis zum Grenzpunkt 3754/von Grenzpunkt 3754 mit einer Länge von zirka 405 m quer über die Grundstücke Nr. 2427, 2419 bis 2417, 2415/3, 2414, 2413 und 2385 (Weg) bis zum Grenzpunkt 3186/von Grenzpunkt 3186 mit einer Länge von zirka 831 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2385 und dem inneren Grundstück Nr. 2384 entlang des nördlichen Randes des Grabens bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes des Grabens Grundstück Nr. 2384 mit dem westlichen Rand der Bundesstraße 6 (Grundstück Nr. 2261)/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 537 m quer über die Grundstücke Nr. 2261 (Bundesstraße 6), 2236 (Weg), 2235, 2247, 2248, 2249, 2219 und 2177/3 bis zum Grenzpunkt 707 (PG Stetten KG Stetten)

Politische Gemeinde: Stetten, Katastralgemeinde: Stetten

von Grenzpunkt 707 (PG Stetten KG Stetten) mit einer Länge von zirka 267 m quer über die Grundstücke Nr. 2557 (Weg) und 2562 in südöstlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 695/von Grenzpunkt 695 mit einer Länge von zirka 122 m quer über die Grundstücke Nr. 2555, 3027 (ÖBB Lokalbahn) und 2547 bis 2545 in südöstlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 2945/von Grenzpunkt 2945 mit einer Länge von zirka 267 m quer über die Grundstücke Nr. 2542 (Weg), 2566, 2567, 2568 und 2569 in südöstlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 3153/von Grenzpunkt 3153 mit einer Länge von zirka 458 m quer über die Grundstücke Nr. 2574 und 2496 bis 2506 bis zum Grenzpunkt 244, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von Grenzpunkt 244 mit einer Länge von zirka 4 m quer über das Grundstück Nr. 2495 (Weg) bis zum Grenzpunkt 789/von Grenzpunkt 789 mit einer Länge von zirka 157 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2495 und 206/1 (Dr.-Gittenberger-Weg) und dem inneren Grundstück Nr. 212/2 und .158 bis zum Grenzpunkt 3864/von Grenzpunkt 3864 mit einer Länge von zirka 10 m quer über das Grundstück Nr. 2424 (Schulstraße) bis zum Grenzpunkt 4285/von Grenzpunkt 4285 mit einer Länge von zirka 81 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 26 und .76/1 und dem inneren Grundstück Nr. 24 (Straße) bis zum Grenzpunkt 4270/von Grenzpunkt 4270 mit einer Länge von zirka 67 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. .76/1, .76/2, 27/2 und 28/2 und dem inneren Grundstück Nr. 2437/6 (Hauptstraße) in östlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 6708/von Grenzpunkt 6708 mit einer Länge von zirka 33 m quer über die Grundstücke Nr. 2437/6, 2437/13 (Hauptstraße) und 2437/1 in südöstlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 6219/von Grenzpunkt 6219 mit einer Länge von zirka 79 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2437/1 (Hauptstraße) und dem inneren Grundstück Nr. 829, .23/1, .23/2, 831 und .22/1 entlang des südlichen Randes der Hauptstraße bis zum Grenzpunkt 6799, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von Grenzpunkt 6799 mit einer Länge von zirka 97 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 21, 833 und .416 und dem inneren Grundstück Nr. .22/1 und 832 bis zum Grenzpunkt 7110/von Grenzpunkt 7110 mit einer Länge von zirka 17 m quer über das Grundstück Nr. 2422 (Feldgasse) bis zum Grenzpunkt 3732/von Grenzpunkt 3732 mit einer Länge von zirka 144 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 909/2 und 909/1 und dem inneren Grundstück Nr. 918 bis zum Grenzpunkt 1788/von Grenzpunkt 1788 mit einer Länge von zirka 222 m entlang des nördlichen Randes des Weges Grundstück Nr. 2712 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 2712 mit dem westlichen Rand der Landesstraße 33/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 916 m entlang des westlichen Randes der Landesstraße 33 in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 33 mit der PG-Grenze Hagenbrunn KG Flandorf

Politische Gemeinde: Hagenbrunn, Katastralgemeinde: Flandorf

von dem Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 33 mit der PG-Grenze Stetten KG Stetten mit einer Länge von zirka 1 317 m entlang des westlichen Randes der Landesstraße 33 in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 33 mit der PG-Grenze Bisamberg KG Kleinengersdorf

Politische Gemeinde: Bisamberg, Katastralgemeinde: Kleinengersdorf

von dem Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 33 mit der PG-Grenze Hagenbrunn KG Flandorf mit einer Länge von zirka 572 m entlang des westlichen Randes der Landesstraße 33 in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 33 mit der KG-Grenze Bisamberg

Politische Gemeinde: Bisamberg, Katastralgemeinde: Bisamberg

von dem Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 33 mit der KG-Grenze Kleinengersdorf mit einer Länge von zirka 2 329 m entlang des westlichen Randes der Landesstraße 33 in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 33 mit der PG-Grenze Langenzersdorf KG Langenenzersdorf

Politische Gemeinde: Langenzersdorf, Katastralgemeinde: Langenzersdorf

von dem Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 33 mit der PG-Grenze Bisamberg KG Bisamberg mit einer Länge von zirka 927 m entlang des östlichen Randes der Donau-Bundesstraße 3 in westlicher Richtung bis zum Verschnitt mit der Verlängerung des östlichen Randes des „Mühlweges“ Grundstück Nr. 1711/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 422 m entlang des östlichen Randes des „Mühlweges“ Grundstück Nr. 1711 und 468/79 bis zum Grenzpunkt 4340/von Grenzpunkt 4340 mit einer Länge von zirka 329 m quer über Grundstück Nr. 468/59, 468/60, 349/1, 467/10, 467/141, 467/79, 469/3, 474/7, 473/32, 474/2 und 2284/1 bis zum Grenzpunkt. 3444 (KG Langenzersdorf)

Politische Gemeinde: Klosterneuburg, Katastralgemeinde: Kritzendorf

von Grenzpunkt 3444 (KG Langenzersdorf) mit einer Länge von zirka 163 m entlang der KG-Grenze Klosterneuburg in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Klosterneuburg mit dem östlichen Donauufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 702 m entlang des nördlichen Donauufers in nordwestlicher Richtung bis zur PG-Grenze Korneuburg KG Korneuburg

Politische Gemeinde: Korneuburg, Katastralgemeinde: Korneuburg

von der PG-Grenze Klosterneuburg KG Kritzendorf mit einer Länge von zirka 4 168 m entlang des nördlichen Donauufers in nordwestlicher Richtung bis zur PG-Grenze Klosterneuburg KG Höflein an der Donau

Politische Gemeinde: Klosterneuburg, Katastralgemeinde: Höflein an der Donau

von der PG-Grenze Korneuburg KG Korneuburg mit einer Länge von zirka 2 271 m entlang des nördlichen Donauufers in nordwestlicher Richtung bis zur PG-Grenze Spillern KG Spillern

Politische Gemeinde: Spillern, Katastralgemeinde: Spillern

von der PG-Grenze Klosterneuburg KG Höflein an der Donau mit einer Länge von zirka 1 541 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zur PG-Grenze St. Andrä-Wördern KG Greifenstein

Politische Gemeinde: St. Andrä-Wördern, Katastralgemeinde: Greifenstein

von der PG-Grenze Spillern KG Spillern mit einer Länge von zirka 1 649 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zur KG-Grenze Wördern

Politische Gemeinde: St. Andrä-Wördern, Katastralgemeinde: Wördern

von der KG-Grenze Greifenstein mit einer Länge von zirka 3 287 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zur PG-Grenze Zeiselmauer KG Zeiselmauer

Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Zeiselmauer

von der PG-Grenze St. Andrä-Wördern KG Wördern mit einer Länge von zirka 1 123 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zum Verschnitt des nördlichen Donauufers mit einer exakt Nord-Süd-verlaufenden Geraden ausgehend vom Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 25/2, 24/2 und 25/3 (Weg)/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 21 m in exakt nördlicher Richtung bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 25/2, 24/2 und 25/3 (Weg)/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 135 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 25/2 und dem inneren Grundstück Nr. 24/2 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1310/2, 25/2 und 24/2/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 85 m quer über Grundstück Nr. 1310/2 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1310/2, 25/1 und 24/1/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 471 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 25/1 und dem inneren Grundstück Nr. 24/1/mit einer Länge von zirka 50 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 25/1 und dem inneren Grundstück Nr. 10 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1311 (Gewässer), 25/1 und 10/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 293 m entlang des südlichen Ufers der Alten Naufahrt in südwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Ufers der Alten Naufahrt mit der KG-Grenze Muckendorf

Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Muckendorf

von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 537 m entlang des südlichen Ufers der Alten Naufahrt in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Ufers des Hechtengrabens/Alte Naufahrt mit der PG-Grenze Tulln KG Langenlebarn-Unteraigen

Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Langenlebarn-Unteraigen

von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 601 m entlang des südlichen Ufers des Hechtengrabens bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Hausleiten KG Schmida mit dem südlichen Hechtengrabenufer/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 57 m entlang der PG-Grenze Hausleithen KG Schmida in nordwestlicher Richtung bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 869 und 867 mit der PG-Grenze Hausleiten KG Schmida

Politische Gemeinde: Hausleithen, Katastralgemeinde: Schmida

von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 141 m entlang des nördlichen Randes Grundstück Nr. 867 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 308/2, 867 und 869/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 154 m quer über Grundstück Nr. 308/2, 283, 312, 313, 317, 318 und 320 bis zum Punkt auf der KG-Grenze, der vom südwestlichsten Punkt der Grundstücks-Nr. 320 in einer Entfernung von 184 m liegt und vom östlichsten Punkt der Grundstücks-Nr. 320 302 m entfernt liegt/von dem Punkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 843 m entlang der KG-Grenze Zaina in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Ufers der Schmida mit der KG-Grenze Zaina

Politische Gemeinde: Hausleithen, Katastralgemeinde: Zaina

von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 793 m entlang des südlichen Ufers der Schmida bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Tulln KG Tulln mit dem südlichen Schmidaufer/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 261 m entlang der PG-Grenze Tulln KG Tulln in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des nördlichen Ufers der Schmida mit der PG-Grenze Tulln KG Tulln

Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Tulln

von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 2 008 m entlang des nördlichen Ufers der Schmida Grundstück Nr. 2990, 2988 und 2971 bis zum Grenzpunkt 30468 (östliches Ufer der Schmida)/ von Grenzpunkt 30468 auf der PG-Grenze Hausleithen mit einer Länge von zirka 812 m quer über Grundstück Nr. 2971 und 2943/4 bis zum Grenzpunkt 23692/von Grenzpunkt 23692 mit einer Länge von zirka 164 m entlang des südlichen Randes von Grundstück Nr. 2943/5 bis zum Grenzpunkt 23691/von Grenzpunkt 23691 mit einer Länge von zirka 80 m quer über Grundstück Nr. 2969/6, 2943/4 (Tullner Straße), 2943/6 und 3967 bis zum Grenzpunkt 19760/von Grenzpunkt 19760 in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 910 m quer über Grundstück Nr. 2845/1, 2866, 2842, 2843, 2813, 2816, 2805 und 2815 bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 348/1 mit der KG-Grenze Neuaigen

Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Neuaigen

von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 755 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 348/1 bis zum nordöstlichsten Eckpunkt des Grundstücks Nr. 345 (Sauboden)/von dem Eckpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 776 m quer über Grundstück Nr. 345, 348/1, 350, 351, 352, 349/2 und 348/2 (Weg) bis zum Schnittpunkt der Grundstück-Grenzen der Grundstücke Nr. 348/2, 349/2 und 349/3/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 372 m quer über Grundstück Nr. 349/2, 363, 365 (Entenboden) und 397 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 396, 370 und 397/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 44 m quer über das Grundstück Nr. 396 (Weg) bis zum Vermessungspunkt 35 am Grundstück Nr. 396/von dem Vermessungspunkt 35 am Grundstück Nr. 396 mit einer Länge von zirka 696 m quer über Grundstück Nr. 396, 395, 394 und 393 bis zum Grenzpunkt 2456/von Grenzpunkt 2456 mit einer Länge von zirka 36 m quer über das Grundstück Nr. 427/2 und 683 (Hochwasserschutzdamm) bis zum Grenzpunkt 2371/von Grenzpunkt 2371 mit einer Länge von zirka 4 m quer über das Grundstück Nr. 684 in südlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 2400/von Grenzpunkt 2400 mit einer Länge von zirka 1 602 m entlang des nördlichen Donauufers in nordwestlicher Richtung bis zur KG-Grenze Mollersdorf

Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Mollersdorf

von der KG-Grenze Neuaigen mit einer Länge von zirka 2 423 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zur PG-Grenze Königsbrunn am Wagram KG Utzenlaa

Politische Gemeinde: Königsbrunn am Wagram, Katastralgemeinde: Utzenlaa

von der PG-Grenze Tulln KG Mollersdorf mit einer Länge von zirka 845 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zur PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Zwentendorf

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Zwentendorf

von der PG-Grenze Königsbrunn am Wagram KG Utzenlaa mit einer Länge von zirka 6 235 m entlang des nördlichen Donauufers in nordwestlicher Richtung bis zur PG-Grenze Kirchberg am Wagram KG Winkl

Politische Gemeinde: Kirchberg am Wagram, Katastralgemeinde: Winkl

von der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Zwentendorf mit einer Länge von zirka 1 523 m entlang des nördlichen Donauufers in nordwestlicher Richtung bis zur KG-Grenze Altenwörth

Politische Gemeinde: Kirchberg am Wagram

von der KG-Grenze Altenwörth mit einer Länge von zirka 2 693 m entlang des nördlichen Ufers des alten Donaubettes in westlicher Richtung bis zur PG-Grenze Grafenwörth KG Seebarn am Wagram

Politische Gemeinde: Grafenwörth, Katastralgemeinde: Seebarn am Wagram

von der PG-Grenze Kirchberg am Wagram KG Altenwörth mit einer Länge von zirka 756 m entlang der PG-Grenze Kirchberg am Wagram und Zwentendorf an der Donau in westlicher Richtung bis zum Verschnitt der PG-Grenze Kirchberg am Wagram und Zwentendorf an der Donau mit dem nördlichen Donauufer/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 992 m entlang des nördlichen Donauufers bis zur KG-Grenze St. Johann Wasserwirtschaftliches Vorranggebiet für die Trinkwasserversorgung südliches Tullnerfeld:

Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Traismauer

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der ÖBB (St. Pölten-Tulln) mit dem östlichen Traisenufer in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 373 m entlang des südöstlichen Traisenufers bis zum Schnittpunkt des südöstlichen Traisenufers mit der KG-Grenze Stollhofen

Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Stollhofen

von dem Schnittpunkt des südöstlichen Traisenufers mit der KG-Grenze Traismauer in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 2 863 m entlang des südöstlichen Traisenufers bis zum Schnittpunkt des südöstlichen Traisenufers mit der KG-Grenze Frauendorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung

Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Frauendorf

von dem Schnittpunkt des südöstlichen Traisenufers mit der KG-Grenze Stollhofen in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 875 m entlang des südöstlichen Traisenufers bis zum Schnittpunkt des südöstlichen Traisenufers mit der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Maria Ponsee

von dem Schnittpunkt des südöstlichen Traisenufers mit der PG-Grenze Traismauer KG Frauendorf in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 3 062 m entlang des südöstlichen Traisenufers bis zum Schnittpunkt des südöstlichen Traisenufers mit der PG-Grenze Traismauer KG Gemeinlebarn

Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Gemeinlebarn

von dem Schnittpunkt des südöstlichen Traisenufers mit der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 150 m entlang des südöstlichen Traisenufers bis zum Schnittpunkt des südöstlichen Traisenufers mit der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee mit einer Länge von zirka 92 m entlang der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee in südlicher Richtung bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1072 und 1079 und der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 15 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1079 und dem inneren Grundstück Nr. 1072/mit einer Länge von zirka 42 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1079 und dem inneren Grundstück Nr. 1073, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 88 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1074 und dem inneren Grundstück Nr. 1073/mit einer Länge von zirka 9 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1074 und dem inneren Grundstück Nr. 1069/mit einer Länge von zirka 28 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1068 und dem inneren Grundstück Nr. 1069/mit einer Länge von zirka 11 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1068 und dem inneren Grundstück Nr. 1066/mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1067 und dem inneren Grundstück Nr. 1066, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 32 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1067 und dem inneren Grundstück Nr. 1065/mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1067 und dem inneren Grundstück Nr. 1064/mit einer Länge von zirka 6 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1062 und dem inneren Grundstück Nr. 1064/mit einer Länge von zirka 27 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1062 und dem inneren Grundstück Nr. 1063/mit einer Länge von zirka 6 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1062 und dem inneren Grundstück Nr. 1060/mit einer Länge von zirka 27 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1061 und dem inneren Grundstück Nr. 1060/mit einer Länge von zirka 7 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1061 und dem inneren Grundstück Nr. 1059/mit einer Länge von zirka 34 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1053 und dem inneren Grundstück Nr. 1059/mit einer Länge von zirka 5 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1053 und dem inneren Grundstück Nr. 1058/mit einer Länge von zirka 25 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1054 und dem inneren Grundstück Nr. 1058/mit einer Länge von zirka 21 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1055/1 und dem inneren Grundstück Nr. 1055/3/mit einer Länge von zirka 20 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1056/1 und dem inneren Grundstück Nr. 1056/3/mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1057/1 und dem inneren Grundstück Nr. 1057/3/mit einer Länge von zirka 34 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 990/1 und dem inneren Grundstück Nr. 990/2/mit einer Länge von zirka 42 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 989/1 und dem inneren Grundstück Nr. 989/2, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 9 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 942/1 und dem inneren Grundstück Nr. 942/2/mit einer Länge von zirka 14 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 988/1 und dem inneren Grundstück Nr. 988/2/mit einer Länge von zirka 102 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 950 und dem inneren Grundstück Nr. 987, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 26 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 950 und dem inneren Grundstück Nr. 951/mit einer Länge von zirka 30 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 950 und dem inneren Grundstück Nr. 952/mit einer Länge von zirka 28 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 953/1 und dem inneren Grundstück Nr. 953/2/mit einer Länge von zirka 31 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 954/1 und dem inneren Grundstück Nr. 954/2/mit einer Länge von zirka 36 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 955/1 und dem inneren Grundstück Nr. 955/2/mit einer Länge von zirka 30 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 958 und dem inneren Grundstück Nr. 956/mit einer Länge von zirka 41 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 958 und dem inneren Grundstück Nr. 957, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 957, 958, 959 und 960 mit einer Länge von zirka 330 m quer über Grundstück Nr. 959, 961, 945, 944, 943, 969, 942/1 und 1000 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1000, 1001 und 1002 in einer geraden Linie, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1000, 1001 und 1002 mit einer Länge von zirka 828 m quer über Grundstück Nr. 1001, 942/1, 941/1, 934, 933, 931, 932, 928, 926, 901, 902, 903, 899 und 1142 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1141 und 1142 und dem nördlichen Brunnbachaderufer in einer geraden Linie, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1141 und 1142 und dem nördlichen Brunnbachaderufer mit einer Länge von zirka 261 m entlang des nördlichen Brunnbachaderufers bis zum Verschnitt. des nördlichen Brunnbachaderufers bzw. PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee mit der Geraden von Grenzpunkt 1550 in exakt nördlicher Richtung kommend, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Maria Ponsee

von dem Schnittpunkt (wie vorher) in südlicher Richtung mit einer Länge von zirka 51 m bis zum Grenzpunkt 1550/von Grenzpunkt 1550 mit einer Länge von zirka 289 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1476 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 2198 mit dem östlichen Wegrand Grundstück Nr. 1476, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 2198 mit dem östlichen Wegrand Grundstück Nr. 1476 mit einer Länge von zirka 1 923 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 2198 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 2198 mit der KG-Grenze Kaindorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Kaindorf

von dem Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 2198 mit der KG-Grenze Maria Ponsee mit einer Länge von zirka 804 m entlang des östlichen Randes der Landesstraße 2198 in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Reidlingbachufers mit dem östlichen Rand der Landesstraße 2198, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Reidlingbachufers mit dem östlichen Rand der Landesstraße 2198 mit einer Länge von zirka 449 m entlang des südlichen Reidlingbachufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Reidlingbachufers mit der KG-Grenze Bärndorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Kaindorf mit dem südlichen Reidlingbachufer mit einer Länge von zirka 149 m entlang der KG-Grenze Bärndorf bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 501 (KG Bärndorf) mit der KG-Grenze Bärndorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Bärndorf

von dem Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 501 mit der KG-Grenze Kaindorf mit einer Länge von zirka 512 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 511 bzw. 501 in östlicher Richtung bis zum Verschnitt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 540 mit der Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 511, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 323 m entlang des nördlichen/östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 540 bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Zwentendorf mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 540, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Zwentendorf

von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Bärndorf mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 540 mit einer Länge von zirka 385 m entlang der KG-Grenze Bärndorf in nördlicher Richtung bis zum Verschnitt der Verlängerung des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1182 mit der KG-Grenze Bärndorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Verschnitt der Verlängerung des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1182 mit der KG-Grenze Bärndorf mit einer Länge von zirka 347 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1182 bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1190 mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 1182, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 388 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1190 bis zum Verschnitt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1175 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 1190, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Verschnitt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1175 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 1190 mit einer Länge von zirka 994 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1175 bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1208 mit den nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 1175, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1208 mit den nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 1175 mit einer Länge von zirka 471 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1208 bis zum Schnittpunkt der Verlängerung des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1229 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 1208, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt der Verlängerung des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1229 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 1208 mit einer Länge von zirka 1 093 m entlang des nördlichen Randes der „Mariahilfer Gasse“ bzw. Weg Grundstück Nr. 1229 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Mariahilfer Gasse“ mit dem westlichen Rand der Hauptstraße/von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Mariahilfer Gasse“ mit dem westlichen Rand der Hauptstraße mit einer Länge von zirka 25 m quer über die Hauptstraße bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Tullner Straße mit dem östlichen Rand der Hauptstraße/von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Tullner Straße mit dem östlichen Rand der Hauptstraße mit einer Länge von zirka 211 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112/ Tullner Straße bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Erpersdorf

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Erpersdorf

von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Zwentendorf mit einer Länge von zirka 1 253 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Kleinschönbichl, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Kleinschönbichl

von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Erpersdorf mit einer Länge von zirka 933 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112 in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Pischelsdorf

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Pischelsdorf

von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Kleinschönbichl mit einer Länge von zirka 1 364 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112 in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der PG-Grenze Langenrohr KG Langenschönbichl, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung

Politische Gemeinde: Langenrohr, Katastralgemeinde: Langenschönbichl

von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Pischelsdorf mit einer Länge von zirka 1 111 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 2154 mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 112/von dem Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 2154 mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 112 mit einer Länge von zirka 1 556 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 2154 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2148 mit dem östlichen Rand der Landesstraße 2154/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2148 mit dem östlichen Rand der Landesstraße 2154 mit einer Länge von zirka 1 529 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 2148 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2148 mit der KG-Grenze Kronau

Politische Gemeinde: Langenrohr, Katastralgemeinde: Kronau

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2148 mit der KG-Grenze Langenschönbichl mit einer Länge von zirka 537 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 2148 in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 79 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 2148, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 79 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 2148 mit einer Länge von zirka 20 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 79 bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 626/1 mit der KG-Grenze Asparn

Politische Gemeinde: Langenrohr, Katastralgemeinde: Asparn

von dem Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 625 und 626/1 mit der KG-Grenze Kronau mit einer Länge von zirka 904 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 625 und 626/1 in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit dem westlichen Rand des Weges Grundstück Nr. 625 und 626/1, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 625 und 626/1 mit einer Länge von zirka 517 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112 bis zum Schnittpunkt des westlichen Ufers der Großen Tulln mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 112, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des westlichen Ufers der Großen Tulln mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 112 mit einer Länge von zirka 763 m entlang des westlichen Ufers der Großen Tulln bis zum Grenzpunkt 4065/von Grenzpunkt 4065 mit einer Länge von zirka 90 m quer über die Große Tulln bis zum Grenzpunkt 4139/von Grenzpunkt 4139 mit einer Länge von zirka 16 m quer über die Bundesstraße 19 bis zum Grenzpunkt 4490/von Grenzpunkt 4490 in nordöstlicher Richtung mit einer Länge von zirka 94 m entlang des südlichen Randes der Bundesstraße 19 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Bundesstraße 19 mit der PG-Grenze Tulln KG Tulln

Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Tulln

von dem Schnittpunkt des östlichen Randes der Bundesstraße 19 mit der PG-Grenze Tulln KG Tulln in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 419 m entlang des südlichen Randes der Bundesstraße 19 bis zum Grenzpunkt 18402, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von Grenzpunkt 18402 mit einer Länge von zirka 1 002 m quer über die Grundstücke Nr. 2716/2, 2701/1, 3210 und 2587 bis zum Grenzpunkt 118, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 118 mit einer Länge von zirka 912 m entlang des nordwestlichen Randes der ÖBB (St. Pölten-Tulln) bis zum Schnittpunkt des nordwestlichen Randes der ÖBB (St. Pölten-Tulln) mit dem südwestlichen Rand der „Bahnhofstraße“, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) „Bahnhofstraße“ mit einer Länge von zirka 340 m entlang des südwestlichen Randes der „Bahnhofstraße“ bis zum Schnittpunkt des südwestlichen Randes der „Bahnhofstraße“ mit dem westlichen Rand der Bundesstraße 213/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 374 m entlang des südwestlichen Randes der „Königstettnerstraße“ bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der „Königstettnerstraße“ mit der Verlängerung des westlichen Randes von „An der Bahn“, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 20 m quer über die Bundesstraße 213 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Bundesstraße 213 mit dem süwestlichen Rand der „Königstettnerstraße“, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 93 m entlang des westlichen Randes von „An der Bahn“ bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes von „An der Bahn“ mit dem südlichen Rand der ÖBB (Franz-Josefs-Bahn)/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 38 m quer über die ÖBB (Franz-Josefs-Bahn) bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der ÖBB (Franz-Josefs-Bahn) mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 3863/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 751 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3863 bis zum Schnittpunkt der Verlängerung des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3863 mit dem nördlichen Rand der Bundesstraße 14, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 500 m entlang des nördlichen Randes der Bundesstraße 14 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Bundesstraße 14 mit dem westlichen Rand der „Hafenstraße“, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 350 m entlang des westlichen Randes der „Hafenstraße“ bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der „Hafenstraße“ mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 1209, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 269 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1209 und 3959 bis zum Schnittpunkt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3960/1 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 3959/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 105 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1209 und 3959 bis zum Verschnitt der Verlängerung des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3959 mit dem südlichen Donauufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3959 mit dem südlichen Donauufer mit einer Länge von zirka 866 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit dem PG-Grenze Tulln KG Langenlebarn-Oberaigen

Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Langenlebarn-Oberaigen

von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Tulln in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 2 382 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Langenlebarn-Unteraigen

Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Langenlebarn-Unteraigen

von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Langenlebarn-Oberaigen in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 692 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der PG-Grenze Zeiselmauer KG Wipfing

Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Wipfing

von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Langenlebarn-Unteraigen in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 551 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der PG-Grenze Zeiselmauer KG Muckendorf

Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Muckendorf

von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Wipfing in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 604 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Zeiselmauer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung

Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Zeiselmauer

von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Muckendorf in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 213 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der PG-Grenze St. Andrä-Wördern KG Wördern

Politische Gemeinde: St. Andrä-Wördern, Katastralgemeinde: Wördern

von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der PG-Grenze Zeiselmauer KG Zeiselmauer in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 18 m quer über Grundstück Nr. 121 bis zum Grenzpunkt 14042/von Grenzpunkt 14042 mit einer Länge von zirka 2 853 m entlang des nordwestlichen Randes des „Treppelweges“ bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes des „Treppelweges“ mit der KG-Grenze Altenberg

Politische Gemeinde: St. Andrä-Wördern, Katastralgemeinde: Altenberg

von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 439 m entlang des nördlichen Randes des „Treppelweges“ bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes des „Treppelweges“ mit der Verlängerung des westlichen Randes des „Schneiderweges“/von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes des „Treppelweges“ mit der Verlängerung des westlichen Randes des „Schneiderweges“ mit einer Länge von zirka 14 m in exakt nördlicher Richtung bis zum südlichen Ufer der Donau/mit einer Länge von zirka 1 469 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Greifenstein/von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Greifenstein mit einer Länge von zirka 87 m entlang der KG-Grenze Greifenstein bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Greifenstein mit dem nordwestlichen Rand der Landesstraße 118, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Greifenstein mit dem nordwestlichen Rand der Landesststraße 118 in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 690 m entlang des südöstlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des nordwestlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Wördern

Politische Gemeinde: St. Andrä-Wördern, Katastralgemeinde: Wördern

von dem Schnittpunkt des nordwestlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Altenberg in südlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 689 m entlang des südöstlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des nordwestlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze St. Andrä

Politische Gemeinde: St. Andrä-Wördern, Katastralgemeinde: St. Andrä

von dem Schnittpunkt des nordwestlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Wördern in südwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 392 m entlang des nordwestlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des nordwestlichen Randes der Landesstraße 118 mit dem östlichen Rand der Bundestraße 14, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des nordwestlichen Randes der Landesstraße 118 mit dem östlichen Rand der Bundestraße 14 mit einer Länge von zirka 118 m entlang des östlichen Randes der Bundesstraße 14 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Bundesstraße 14 mit der Verlängerung des nördlichen Randes der Landesstraße 118/von dem Schnittpunkt des östlichen Randes der Bundesstraße 14 mit der Verlängerung des nördlichen Randes der Landesstraße 118 mit einer Länge von zirka 11 m quer über die Bundesstraße 14 bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der Bundesstraße 118 mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 118/von dem Schnittpunkt des westlichen Randes der Bundesstraße 118 mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 118 mit einer Länge von zirka 574 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Zeiselmauer KG Zeiselmauer

Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Zeiselmauer

von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze St. Andrä-Wördern KG St. Andrä in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 993 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Wolfpassing

Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Wolfpassing

von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Zeiselmauer in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 110 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Verschnitt der Verlängerung des westlichen Randes Grundstück Nr. 727 mit der KG-Grenze Zeiselmauer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 15 m quer über die Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 727 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 118/von dem Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 727 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 118 mit einer Länge von zirka 53 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 727 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 491/1, 727 und 496/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 491/1, 727 und 496 mit einer Länge von zirka 15 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 496 und dem inneren Grundstück Nr. 491/1, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 140 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 491/2 und dem inneren Grundstück Nr. 491/1/mit einer Länge von zirka 10 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 491/2 und dem inneren Grundstück Nr. 488, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 18 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 491/3 und dem inneren Grundstück Nr. 488/mit einer Länge von zirka 28 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 379 und dem inneren Grundstück Nr. 488, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/ mit einer Länge von zirka 40 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 384 und dem inneren Grundstück Nr. 488/mit einer Länge von zirka 12 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 386 und dem inneren Grundstück Nr. 488/mit einer Länge von zirka 13 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 386 und dem inneren Grundstück Nr. 487/mit einer Länge von zirka 42 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 386 und dem inneren Grundstück Nr. 486/5/mit einer Länge von zirka 29 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 386 und dem inneren Grundstück Nr. 485 bis zum Grenzpunkt 1770/von Grenzpunkt 1770 mit einer Länge von zirka 9 m quer über den Weg Grundstück Nr. 728 bis zum Grenzpunkt 1498, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von Grenzpunkt 1498 mit einer Länge von zirka 68 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 728 bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 752 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 728, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 73 m entlang des nordwestlichen Wegrandes Grundstück Nr. 752 bis zum Grenzpunkt 313, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/von Grenzpunkt 313 mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 470/1 und dem inneren Grundstück Nr. 470/2/mit einer Länge von zirka 17 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 469/1 und dem inneren Grundstück Nr. 469/2/mit einer Länge von zirka 15 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 464/1 und dem inneren Grundstück Nr. 464/2/mit einer Länge von zirka 4 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 463/2 und dem inneren Grundstück Nr. 464/2/mit einer Länge von zirka 7 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 463/2 und dem inneren Grundstück Nr. 467/2 bis zum Grenzpunkt 2023/von Grenzpunkt 2023 mit einer Länge von zirka 305 m entlang des südlichen Randes des Grabens Grundstück Nr. 703/8 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 26/1, 26/2 und 703/8/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 26/1, 26/2 und 703/8 mit einer Länge von zirka 8 m bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 729, 170 und 172/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 729, 170 und 172 mit einer Länge von zirka 83 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 172 und dem inneren Grundstück Nr. 170/mit einer Länge von zirka 36 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 174 und dem inneren Grundstück Nr. 170/mit einer Länge von zirka 7 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 164 und dem inneren Grundstück Nr. 170/mit einer Länge von zirka 59 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 164 und dem inneren Grundstück Nr. 166/mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 159 und dem inneren Grundstück Nr. 152/mit einer Länge von zirka 35 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 159 und dem inneren Grundstück Nr. 166/mit einer Länge von zirka 14 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 154 und dem inneren Grundstück Nr. 152/mit einer Länge von zirka 4 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 154 und dem inneren Grundstück Nr. 143/mit einer Länge von zirka 19 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 149 und dem inneren Grundstück Nr. 143/mit einer Länge von zirka 11 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 146/1 und dem inneren Grundstück Nr. 143/mit einer Länge von zirka 6 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 146/1 und dem inneren Grundstück Nr. 142/3/mit einer Länge von zirka 13 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 139 und dem inneren Grundstück Nr. 142/3 bis zum Grenzpunkt 769, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von Grenzpunkt 769 mit einer Länge von zirka 84 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 132/1 und 132/3 bis zum Schnittpunkt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 132/1 und 132/3 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 731/von dem Schnittpunkt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 132/3 und des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 731 mit einer Länge von zirka 411 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 731 bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 731 mit der PG-Grenze Königstetten KG Königstetten/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 138 m entlang der PG-Grenze Königstetten KG Königstetten bis zum Verschnitt mit der Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3741 (KG Königstetten)

Politische Gemeinde: Königstetten, Katastralgemeinde: Königstetten

von dem Verschnitt der Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3741 mit der PG-Grenze Zeiselmauer KG Wolfpassing mit einer Länge von zirka 688 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3741 bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 3741 mit dem östlichen „Eberharsbachufer“/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 10 m quer über den „Eberhardsbach“ bis zum Schnittpunkt des westlichen „Eberhardsbachufers“ mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 3364/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 404 m entlang des nördlichen Randes der „Tieffeldgasse“ bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes des „Marleitengrabens“ mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 3364, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des östlichen Randes des „Marleitengrabens“ mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 3364 mit einer Länge von zirka 93 m entlang des östlichen Randes des „Marleitengrabens“ bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 2102/5, 2102/1 und 3386/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 2102/5, 2102/1 und 3386 mit einer Länge von zirka 28 m quer über den „Marleitengraben“ bis zum Grenzpunkt 2028/von Grenzpunkt 2028 mit einer Länge von zirka 2 548 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Tulbing KG Tulbing

Politische Gemeinde: Tulbing, Katastralgemeinde: Tulbing

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Königstetten in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 703 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Katzelsdorf

Politische Gemeinde: Tulbing, Katastralgemeinde: Katzelsdorf

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Tulbing in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 771 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Chorherrn

Politische Gemeinde: Tulbing, Katastralgemeinde: Chorherrn

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Katzelsdorf in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 017 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Tulln KG Staasdorf

Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Staasdorf

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Tulbing KG Chorherrn in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 121 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Judenau-Baumgarten KG Freundorf

Politische Gemeinde: Judenau-Baumgarten, Katastralgemeinde: Freundorf

von dem Schnittpunkt der südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Tulln KG Staasdorf in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 715 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Baumgarten am Tullnerfeld

Politische Gemeinde: Judenau-Baumgarten, Katastralgemeinde: Baumgarten am Tullnerfeld

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Freundorf in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 198 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit dem nördlichen Rand der „Römerstraße“/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit dem nördlichen Rand der „Römerstraße“ mit einer Länge von zirka 960 m entlang des nördlichen Randes der „Römerstraße“ bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Römerstraße“ mit dem östlichen Rand der „Waldgasse“/von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Römerstraße“ mit dem östlichen Rand der „Waldgasse“ mit einer Länge von zirka 15 m quer über die „Waldgasse“ bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der „Waldgasse“ mit dem nördlichen Rand der „Schulstraße“/von dem Schnittpunkt des westlichen Randes der „Waldgasse“ mit dem nördlichen Rand der „Schulstraße“ mit einer Länge von zirka 362 m entlang des nördlichen Randes der „Schulgasse“ bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Schulstraße“ mit der KG-Grenze Zöfing

Politische Gemeinde: Judenau-Baumgarten, Katastralgemeinde: Zöfing

von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Schulstraße“ mit der KG-Grenze Baumgarten am Tullnerfeld in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 054 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 273 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 273 mit der KG-Grenze Henzing, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 378 m entlang der KG-Grenze Henzing bis zum Verschnitt mit dem nordwestlichen Ufer der Kleinen Tulln auf der KG-Grenze Judenau

Politische Gemeinde: Judenau-Baumgarten, Katastralgemeinde: Judenau

von dem Schnittpunkt des nordwestlichen Ufers der Kleinen Tulln mit der KG-Grenze Henzing und KG Zöfing mit einer Länge von zirka 519 m entlang des westlichen Ufers der Kleinen Tulln bis zum Schnittpunkt des nordwestlichen Ufers der Kleinen Tulln mit der PG-Grenze Sieghartskirchen KG Ranzelsdorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 96 m entlang der KG-Grenze Ranzelsdorf bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Ranzelsdorf mit dem östlichen Rand der Landesstraße 123, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Ranzelsdorf mit dem östlichen Rand der Landesstraße 123 in südlicher Richtung mit einer Länge von zirka 18 m entlang des östlichen Randes der Landesstraße 123 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 123 mit der PG-Grenze Sieghartskirchen KG Ranzelsdorf

Politische Gemeinde: Sieghartskirchen, Katastralgemeinde: Ranzelsdorf

von dem Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 123 mit der PG-Grenze Judenau-Baumgarten KG Judenau in südlicher Richtung mit einer Länge von zirka 168 m entlang des östlichen Randes der Landesstraße 123 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 123 mit der Verlängerung des südlichen Randes der Landesstraße 2219, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 180 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 2219 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2219 mit der Verlängerung des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 464, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 673 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 455 bis zum Grenzpunkt 11185/von Grenzpunkt 11185 mit einer Länge von zirka 126 m in gerader Linie quer über Grundstück Nr. 445 und 443/2 bis zum Grenzpunkt 123/von Grenzpunkt 123 mit einer Länge von zirka 39 m in gerader Linie quer über Grundstück Nr. 431, 430 und 429 bis zum Grenzpunkt 2341 (KG Gollarn)

Politische Gemeinde: Sieghartskirchen, Katastralgemeinde: Gollarn

von Grenzpunkt 2341 (KG Gollarn) in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 167 m in gerader Linie quer über Grundstück Nr. 834/2 und 834/1 bis zum Grenzpunkt 64/von Grenzpunkt 64 mit einer Länge von zirka 332 m geradlinig über Grundstück Nr. 835, 836, 837, 838, 839, 840 und 841 bis zum Grenzpunkt 3119, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 3119 mit einer Länge von zirka 462 m quer über Grundstück Nr. 892, 898, 899, 900, 901, 902, 903/1, 903/2 und 904 bis zum Grenzpunkt 3250 (KG Judenau)

Politische Gemeinde: Judenau-Baumgarten, Katastralgemeinde: Judenau

von Grenzpunkt 3250 (KG Judenau) in nördlicher Richtung mit einer Länge von zirka 75 m entlang der PG-Grenze Sieghartskirchen KG Gollarn bis zum Grenzpunkt 2706 (KG Judenau)/von Grenzpunkt 2706 (KG Judenau) mit einer Länge von zirka 366 m geradlinig über Grundstück Nr. 503 bis 510 bis zum Grenzpunkt 4253/von Grenzpunkt 4253 mit einer Länge von zirka 585 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 501 und 277 bis zum Verschnitt des südöstlichen Wegrandes Grundstück Nr. 277 mit dem nordwestlichen Wegrand Grundstück Nr. 165, 176 und 38/3/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 274 m entlang des nordwestlichen Wegrandes Grundstück Nr. 165, 176 und 38/3 bis zum Schnittpunkt des nordöstlichen Wegrandes Grundstück Nr. 38/3 mit dem nordwestlichen Rand der Landesstraße 123/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der „Uferstraße“ mit dem westlichen Rand der Landesstraße 123 mit einer Länge von zirka 382 m entlang des westlichen Randes der Landesstraße 123 bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 123 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 118, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 123 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 118 mit einer Länge von zirka 984 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Michelhausen KG Pixendorf

Politische Gemeinde: Michelhausen, Katastralgemeinde: Pixendorf

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der PG-Grenze Judenau-Baumgarten KG Judenau in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 2 111 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Atzelsdorf

Politische Gemeinde: Michelhausen, Katastralgemeinde: Atzelsdorf

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Pixendorf in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 422 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 118 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Michelhausen, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 118 mit der KG-Grenze Michelhausen mit einer Länge von zirka 18 m entlang der KG-Grenze Michelhausen bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Michelhausen mit dem südöstlichen Rand des „Rinnengrabens“

Politische Gemeinde: Michelhausen, Katastralgemeinde: Michelhausen

von dem Schnittpunkt des südöstlichen Randes des „Rinnengrabens“ mit der KG-Grenze Atzelsdorf in südwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 504 m entlang des südlichen Randes des „Rinnengrabens“ bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes des „Rinnengrabens“ mit der KG-Grenze Streithofen

Politische Gemeinde: Michelhausen, Katastralgemeinde: Streithofen

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes des „Rinnengrabens“ mit der KG-Grenze Michelhausen in südwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 354 m entlang des südlichen Randes des „Rinnengrabens“ bis zum Grenzpunkt 6388/von Grenzpunkt 6388 mit einer Länge von zirka 271 m geradlinig über Grundstück Nr. 323, 321, 315, 310, 309 und 308 bis zum Grenzpunkt 8724/von Grenzpunkt 8724 mit einer Länge von zirka 368 m geradlinig über Grundstück Nr. 311, 314, 313, 312, 304, 300 und 299 bis zum Grenzpunkt 8749, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von Grenzpunkt 8749 mit einer Länge von zirka 390 m geradlinig über Grundstück Nr. 298, 282, 283, 284, 285 und 286 bis zum Grenzpunkt 7155 (KG Streithofen)

Politische Gemeinde: Michelhausen, Katastralgemeinde: Spital

von Grenzpunkt 7155 (KG Streithofen) in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 130 m gerade über Grundstück Nr. 295, 296/1, 298/1, 298/2, 298/3, 69, 298/4 und 79 bis zum Grenzpunkt 7556/von Grenzpunkt 7556 mit einer Länge von zirka 568 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 262 bis zum Grenzpunkt 7502 (KG Mitterndorf)

Politische Gemeinde: Michelhausen, Katastralgemeinde: Mitterndorf

von Grenzpunkt 7502 (KG Mitterndorf) in südwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 353 m quer über Grundstück Nr. 225, 226 und 227 bis zu dem Punkt, der auf der Geraden zwischen den Grenzpunkten 4173 und 4172 220 m vom Grenzpunkt 4123 entfernt liegt/von dem Punkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 604 m quer über Grundstück Nr. 186, 224, 223, 222, 221, 220, 219, 218/3, 218/2, 218/1 und 217 bis zu dem Punkt, der auf der Geraden zwischen den Grenzpunkten. 4046 und 4164 130 m vom Grenzpunkt 4046 entfernt liegt

Politische Gemeinde: Michelhausen, Katastralgemeinde: Michelndorf

von dem Punkt (wie vorher) in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 539 m quer über Grundstück Nr. 1549, 1548, 1547, 1546, 1545, 1544/2, 1544/1, 1543 und 1542 bis zu dem Punkt, der auf der Geraden zwischen den Grenzpunkten. 4029 und 3642 92 m vom Grenzpunkt 4029 entfernt liegt/von dem Punkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 606 m quer über Grundstück Nr. 1535, 1527, 1526, 1525, 1523, 1522, 1519 und 1518 bis zum Vermessungspunkt 43 (KG Michelndorf), von dem Vermessungspunkt 43 (KG Michelndorf) mit einer Länge von zirka 290 m quer über Grundstück Nr. 1517, 1515/1, 1514, 1513, 1510 und 1509 bis zu dem Punkt, der auf der Geraden zwischen den Grenzpunkten 4442 und 4448 240 m vom Grenzpunkt 4442 entfernt liegt/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 548 m quer über Grundstück Nr. 1508/3, 1508/2, 1508/1, 1507, 1506, 1505, 1464, 1463/2, 1463/1, 1462, 1461, 1460, 1459, 1458/2, 1458/1, 1457 und 1455 bis zum Grenzpunkt 2636 (PG Michelhausen KG Michelndorf)

Politische Gemeinde: Würmla, Katastralgemeinde: Grub bei Saladorf

von Grenzpunkt 2636 (PG Michelhausen KG Michelndorf) in südwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 169 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 264/2 bis zum Grenzpunkt 1065/von Grenzpunkt 1065 mit einer Länge von zirka 11 m in gerader Linie über Grundstück Nr. 238/18 bis zum Grenzpunkt 1033/von Grenzpunkt 1033 mit einer Länge von zirka 10 m in gerader Linie über die Landesstraße 2223 bis zum Grenzpunkt 7603/von Grenzpunkt 7603 mit einer Länge von zirka 253 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 2223 bis zum Grenzpunkt 7613/von Grenzpunkt 7613 mit einer Länge von zirka 63 m quer über Grundstück Nr. 271 bis zum Punkt auf der Geraden zwischen den Grenzpunkten 7464 und 7454, der 165 m vom Grenzpunkt 7454 (beide KG Saladorf) entfernt liegt

Politische Gemeinde: Würmla, Katastralgemeinde: Saladorf

von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 278 m quer über Grundstück Nr. 591, 588, 587, 586 und 585 bis zum Grenzpunkt 7417, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von Grenzpunkt 7417 mit einer Länge von zirka 507 m quer über Grundstück Nr. 289, 290, 291, 292, 293, 295, 296, 395, 396/1, 399/1, 400 und 404 bis zum Grenzpunkt 6365/von Grenzpunkt 6365 mit einer Länge von zirka 63 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 579 bis zum Verschnitt der Verlängerung des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 579 mit dem nördlichen Rand der Bundesstraße 1/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 482 m entlang des nördlichen Randes der Bundesstraße 1 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Bundesstraße 1 mit der KG-Grenze Diendorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung

Politische Gemeinde: Würmla, Katastralgemeinde: Diendorf

von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Bundesstraße 1 mit der KG-Grenze Saladorf mit einer Länge von zirka 751 m entlang des nördlichen Randes der Bundesstraße 1 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Bundesstraße 1 mit dem östlichen Rand der Landesstraße 2221, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 323 m entlang des östlichen Randes der Landesstraße 2221 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 2221 mit der PG-Grenze Atzenbrugg KG Tautendorf

Politische Gemeinde: Atzenbrugg, Katastralgemeinde: Tautendorf

von dem Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 2221 mit der PG-Grenze Würmla KG Diendorf in nördlicher Richtung mit einer Länge von zirka 567 m entlang des östlichen Randes der Landesstraße 2221 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 2221 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 2016, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 319 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 2016 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2016 mit der KG-Grenze Ebersdorf

Politische Gemeinde: Atzenbrugg, Katastralgemeinde: Ebersdorf

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2016 mit der KG-Grenze Tautendorf mit einer Länge von zirka 443 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 2016 bis zum Verschnitt mit der Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 281/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 267 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 281 bis zum Grenzpunkt 2534/von Grenzpunkt 2534 mit einer Länge von zirka 27 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 616 und dem inneren Grundstück Nr. 615 bis zum Grenzpunkt 3532/von Grenzpunkt 3532 mit einer Länge von zirka 72 m quer über Grundstück Nr. 617 und 618 bis zum Grenzpunkt 2416/von Grenzpunkt 2416 mit einer Länge von zirka 206 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 624 bis zum Grenzpunkt 2432/von Grenzpunkt 2432 mit einer Länge von zirka 29 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 624 bis zum Grenzpunkt 2435/von Grenzpunkt 2435 mit einer Länge von zirka 110 m quer über Grundstück Nr. 625, 626 und 627 bis zum Grenzpunkt 2458/von Grenzpunkt 2458 mit einer Länge von zirka 326 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 635 bis zum Grenzpunkt 2486 (KG Ebersdorf), die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung

Politische Gemeinde: Atzenbrugg, Katastralgemeinde: Weinzierl bei Atzenbrugg

von Grenzpunkt 2486 (KG Ebersdorf) mit einer Länge von zirka 68 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 242/10 bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes 242/10 mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 2016, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 473 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 2016 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 2016 mit der KG-Grenze Atzenbrugg, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung

Politische Gemeinde: Atzenbrugg, Katastralgemeinde: Atzenbrugg

von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 115 mit der KG-Grenze Weinzierl bei Atzenbrugg in nördlicher Richtung mit einer Länge von zirka 943 m entlang der KG-Grenze Weinzierl bei Atzenbrugg bis zum Zusammenstoß der KG-Grenzen Weinzierl bei Atzenbrugg und Moosbierbaum und Atzenbrugg, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 122 m entlang der KG-Grenze Moosbierbaum bis zum Grenzpunkt 2358 (KG Atzenbrugg), die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung

Politische Gemeinde: Atzenbrugg, Katastralgemeinde: Moosbierbaum

von Grenzpunkt 2358 (KG Atzenbrugg) in nördlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 m quer über Grundstück Nr. 732/3 bis zum Grenzpunkt 433/von Grenzpunkt 433 mit einer Länge von zirka 63 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 748/2 und dem inneren Grundstück Nr. 746/2/mit einer Länge von zirka 8 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 744/1 und dem inneren Grundstück Nr. 746/2/mit einer Länge von zirka 31 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 744/1 und dem inneren Grundstück Nr. 744/2 bis zum Grenzpunkt 389/von Grenzpunkt 389 mit einer Länge von zirka 31 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 732/4 bis zum Grenzpunkt 388/von Grenzpunkt 388 mit einer Länge von zirka 8 m quer über den Weg Grundstück Nr. 732/4 bis zum Grenzpunkt 397/von Grenzpunkt 397 mit einer Länge von zirka 96 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 738 und dem inneren Grundstück Nr. 733 bis zum Grenzpunkt 8044, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 8044 mit einer Länge von zirka 171 m entlang des südwestlichen Randes der Bundesstraße 43 bis zum Schnittpunkt des südwestlichen Randes der Bundesstraße 43 mit der KG-Grenze Atzenbrugg/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 498 m entlang der KG-Grenze Atzenbrugg bis zum Grenzpunkt 2983/von Grenzpunkt 2983 mit einer Länge von zirka 300 m quer über das Grundstück Nr. 1281 bis zum Grenzpunkt 2975, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von Grenzpunkt 2975 mit einer Länge von zirka 17 m quer über den Weg Grundstück Nr. 1263 bis zum Grenzpunkt 2503/von Grenzpunkt 2503 mit einer Länge von zirka 253 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1263 und 14 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 14 und dem östlichen Rand der Landesstraße 115/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 20 m quer über die Landesstraße 115 bis zum Verschnitt des westlichen Randes der Landesstraße 115 mit der Verlängerung des nördlichen Wegrandes 567/1/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 323 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 567/1 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 567/1 mit dem östlichen Rand der Bundesstraße 43/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 9 m quer über die Bundestraße 43 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 912 mit dem westlichen Rand der Bundesstraße 43/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 653 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 912 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 912 mit der KG-Grenze Trasdorf

Politische Gemeinde: Atzenbrugg, Katastralgemeinde: Trasdorf

von dem Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 912 mit der KG-Grenze Moosbierbaum in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 352 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 556 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 556 mit dem nordöstlichen Rand der Landesstraße 2208/von dem Schnittpunkt des nordöstlichen Wegrandes Grundstück Nr. 556 mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 2208 mit einer Länge von zirka 538 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 2208 bis zum Grenzpunkt 8135, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von Grenzpunkt 8135 mit einer Länge von zirka 113 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 539 und dem inneren Grundstück Nr. 540 bis zum Grenzpunkt 8129, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung/von Grenzpunkt 8129 mit einer Länge von zirka 11 m quer über den „Hüttelbach“ (Grundstück Nr. 563) bis zum Grenzpunkt 8051/von Grenzpunkt 8051 mit einer Länge von zirka 196 m quer über Grundstück Nr. 522 bis zum Grenzpunkt 8053/von Grenzpunkt 8053 mit einer Länge von zirka 780 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 2195 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 2195 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 43, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2195 mit dem östlichen Rand der Bundesstraße 43 mit einer Länge von zirka 632 m entlang des südlichen Randes der Bundesstraße 43 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 43 mit dem östlichen Wegrand Grundstück Nr. 203/2, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Bundesstraße 43 mit dem östlichen Rand des Weges Grundstück Nr. 203/2 mit einer Länge von zirka 190 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 203/2 bis zum Grenzpunkt 846, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von Grenzpunkt 846 mit einer Länge von zirka 5 m quer über den Weg Grundstück Nr. 203/2 bis zum Grenzpunkt 897/von Grenzpunkt 897 mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 929 und dem inneren Grundstück Nr. 213/2/mit einer Länge von zirka 32 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 929 und dem inneren Grundstück Nr. 214/mit einer Länge von zirka 39 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 929 und dem inneren Grundstück Nr. 219/mit einer Länge von zirka 27 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 929 und dem inneren Grundstück Nr. 1506/1/mit einer Länge von zirka 18 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 929 und dem inneren Grundstück Nr. 1505/mit einer Länge von zirka 5 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 929 und dem inneren Grundstück Nr. 931/mit einer Länge von zirka 4 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 929 und dem inneren Grundstück Nr. 932/mit einer Länge von zirka 103 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 933 und dem inneren Grundstück Nr. 932/mit einer Länge von zirka 17 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 989 und dem inneren Grundstück Nr. 932/mit einer Länge von zirka 30 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 989 und dem inneren Grundstück Nr. 990/mit einer Länge von zirka 5 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 994 und dem inneren Grundstück Nr. 990/mit einer Länge von zirka 2 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 994 und dem inneren Grundstück Nr. 991/mit einer Länge von zirka 37 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 994 und dem inneren Grundstück Nr. 993/mit einer Länge von zirka 3 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 999 und dem inneren Grundstück Nr. 993/mit einer Länge von zirka 7 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 999 und dem inneren Grundstück Nr. 1502 bis zum Grenzpunkt 2617/von Grenzpunkt 2617 mit einer Länge von zirka 12 m quer über Grundstück Nr. 113 bis zum Grenzpunkt 2625/von Grenzpunkt 2625 mit einer Länge von zirka 40 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1157 und dem inneren Grundstück Nr. 1501/mit einer Länge von zirka 16 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1158 und dem inneren Grundstück Nr. 1501/mit einer Länge von zirka 14 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1163 und dem inneren Grundstück Nr. 1501/mit einer Länge von zirka 11 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1163 und dem inneren Grundstück Nr. 1500/mit einer Länge von zirka 6 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1165 und dem inneren Grundstück Nr. 1500/mit einer Länge von zirka 14 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1173 und dem inneren Grundstück Nr. 1500/mit einer Länge von zirka 15 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1174 und dem inneren Grundstück Nr. 1500/mit einer Länge von zirka 8 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1178 und dem inneren Grundstück Nr. 1500/mit einer Länge von zirka 14 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1179 und dem inneren Grundstück Nr. 1500/mit einer Länge von zirka 42 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1179 und dem inneren Grundstück Nr. 1499/mit einer Länge von zirka 77 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1200 und dem inneren Grundstück Nr. 1499/mit einer Länge von zirka 12 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1498 und dem inneren Grundstück Nr. 1499 bis zum Grenzpunkt 2630/von Grenzpunkt 2630 mit einer Länge von zirka 9 m quer über Grundstück Nr. 1498 bis zum Grenzpunkt 2631/von Grenzpunkt 2631 mit einer Länge von zirka 870 m quer über Grundstück Nr. 1495, 1494, 1491, 1490, 1487, 1486, 1483, 1482, 1481, 1480, 1479 und 1478 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2201 mit der PG-Grenze Sitzenberg-Reidling KG Baumgarten bei Reidling, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung

Politische Gemeinde: Sitzenberg-Reidling, Katastralgemeinde: Baumgarten bei Reidling

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2201 mit der PG-Grenze Atzenbrugg KG Trasdorf mit einer Länge von zirka 542 m quer über Grundstück Nr. 948, 947, 946/2, 946/1 und 945 bis zum Grenzpunkt 3501/von Grenzpunkt 3501 mit einer Länge von zirka 371 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 949 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 949 mit dem östlichen Wegrand Grundstück Nr. 941/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 34 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 941 bis zum Schnittpunkt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 941 mit der Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 939/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 485 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 939 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes Grundstück Nr. 107 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 939/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 38 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 134 und dem inneren Grundstück Nr. 692/1/mit einer Länge von zirka 12 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 137 und dem inneren Grundstück Nr. 692/1/mit einer Länge von zirka 13 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 142 und dem inneren Grundstück Nr. 692/1/mit einer Länge von zirka 9 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 145 und dem inneren Grundstück Nr. 692/1/mit einer Länge von zirka 6 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 147 und dem inneren Grundstück Nr. 692/1/mit einer Länge von zirka 25 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 147 und dem inneren Grundstück Nr. 12/mit einer Länge von zirka 45 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 148 und dem inneren Grundstück Nr. 12/mit einer Länge von zirka 12 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 148 und dem inneren Grundstück Nr. 11/mit einer Länge von zirka 10 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 151 und dem inneren Grundstück Nr. 11/mit einer Länge von zirka 10 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 151 und dem inneren Grundstück Nr. 6/mit einer Länge von zirka 17 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 154 und dem inneren Grundstück Nr. 6/mit einer Länge von zirka 3 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 154 und dem inneren Grundstück Nr. 5/mit einer Länge von zirka 28 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 158 und dem inneren Grundstück Nr. 5 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 158, 690/1 und 5/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 158, 690/1 und 5 mit einer Länge von zirka 13 m quer über Grundstück Nr. 690/1 und 691/1 bis zum Grenzpunkt 215/von Grenzpunkt 215 mit einer Länge von zirka 153 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 691/1 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 691/1 (KG Baumgarten bei Reidling) mit der KG-Grenze Reidling

Politische Gemeinde: Sitzenberg-Reidling, Katastralgemeinde: Reidling

von dem Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 691/1 (KG Baumgarten bei Reidling) mit der KG-Grenze Baumgarten bei Reidling in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 626 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 360/5, 483 und 348/1 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 360/5, 483 und 348/1 mit dem östlichen Rand der „Schulgasse“, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 173 m entlang des östlichen Randes der „Schulgasse“ bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der „Schulgasse“ mit dem südlichen Rand der „Anton-Keiblinger-Straße“, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 197 m entlang des südlichen Randes der „Anton-Keiblinger-Straße“ bis zum Schnittpunkt des südöstlichen Randes der „Anton-Keiblinger-Straße“ mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 5009, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 333 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 5009 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 5009 mit der Verlängerung des nordöstlichen Randes von „Am Judenauer“/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 74 m entlang des nordöstlichen Randes von „Am Judenauer“ bis zum Schnittpunkt des nordöstlichen Randes von „Am Judenauer“ mit der KG-Grenze Sitzenberg

Politische Gemeinde: Sitzenberg-Reidling, Katastralgemeinde: Sitzenberg

von dem Schnittpunkt des nordöstlichen Randes von „Am Judenauer“ mit der KG-Grenze Reidling mit einer Länge von zirka 253 m entlang des nordöstlichen Randes von „Am Judenauer“ bis zum Schnittpunkt des nordöstlichen Randes von „Am Judenauer“ mit der Verlängerung des südlichen Randes der „Neustiftgasse“/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 587 m entlang des südlichen Randes der „Neustiftgasse“ bis zum Schnittpunkt der Verlängerung des südlichen Randes der „Neustiftgasse“ mit dem westlichen Rand der „Karl-Fischer-Straße“, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 122 m entlang des westlichen Randes der „Karl-Fischer-Straße“ bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der „Karl-Fischer-Straße“ mit dem nördlichen Rand der „Thallerner Ortsstraße“, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung

Politische Gemeinde: Sitzenberg-Reidling, Katastralgemeinde: Thallern

von dem Schnittpunkt des westlichen Randes der „Karl-Fischer-Straße“ mit dem nördlichen Rand der „Thallerner Ortsstraße“ in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 465 m entlang des nördlichen Randes der „Thallerner Ortsstraße“ bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Thallerner Ortsstraße“ mit dem südöstlichen Wegrand Grundstück Nr. 499, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 228 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 499 bis zum Schnittpunkt der Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 499 mit der KG-Grenze Sitzenberg, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 408 m entlang der KG-Grenze Sitzenberg bis zum Schnittpunkt der KG Thallern, Ahrenberg und Sitzenberg

Politische Gemeinde: Sitzenberg-Reidling, Katastralgemeinde: Ahrenberg

von dem Schnittpunkt der KG Thallern, Ahrenberg und Sitzenberg in nördlicher Richtung mit einer Länge von zirka 167 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 39, 38/1 und 36 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 36, 34 und 29/16/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 142 m quer über die Grundstücke Nr. 34 und 31 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 31, 8 und 507/2/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 77 m quer über die Grundstücke Nr. 507/2, 507/1, 27/1, 5 und 6 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 6 und 25 mit der PG-Grenze Traismauer KG Gemeinlebarn

Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Gemeinlebarn

von dem Schnittpunkt (wie vorher) in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 894 m entlang der PG-Grenze Sitzenberg-Reidling KG Ahrenberg bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Sitzenberg-Reidling KG Ahrenberg mit der KG Hilpersdorf

Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Hilpersdorf

von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Gemeinlebarn mit der PG-Grenze Sitzenberg-Reidling KG Ahrenberg in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 559 m entlang des nördlichen Randes der „Ahrenberger Kellergasse“ Grundstück Nr. 374 bis zum Schnittpunkt der Verlängerung des nordöstlichen Randes der „Ahrenberger Kellergasse“ Grundstück Nr. 374 mit der KG-Grenze Frauendorf

Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Frauendorf

von dem Schnittpunkt (wie vorher) in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 693 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 745/3 bis zum Schnittpunkt der Verlängerung des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 745/3 mit der KG-Grenze Stollhofen, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 147 m entlang der KG-Grenze Stollhofen bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Stollhofen mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 1972 (KG-Stollhofen), die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung

Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Stollhofen

von dem Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1972 mit der KG-Grenze Frauendorf in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 375 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1972 bis zum Schnittpunkt der Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1972 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 1971/1/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 33 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1971/1 bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1971/1 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 1978/1, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1971/1 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 1978/1 mit einer Länge von zirka 666 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1978/1 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1405, 1798/1 und 1396/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1405, 1798/1 und 1396 mit einer Länge von zirka 18 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1396 und dem inneren Grundstück Nr. 1405/mit einer Länge von zirka 28 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1397 und dem inneren Grundstück Nr. 1405/mit einer Länge von zirka 199 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1398 und dem inneren Grundstück Nr. 1397 bis zum Grenzpunkt 2301/von Grenzpunkt 2301 mit einer Länge von zirka 10 m quer über das Grundstück Nr. 1979/1 bis zum Grenzpunkt 2448 (KG Traismauer)/von Grenzpunkt 2448 (KG Traismauer) mit einer Länge von zirka 576 m entlang der KG-Grenze Traismauer bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Traismauer mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 1437 (KG Traismauer)

Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Traismauer

von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Stollhofen mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 1437 in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 846 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1437 und 1410/1 bis zum Schnittpunkt der Verlängerung des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1410/1 mit dem östlichen Rand Grundstück Nr. 1403/4/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 88 m entlang des östlichen Randes der „Venusberger Straße“ Grundstück Nr. 1403/4 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der „Venusberger Straße“ mit dem südlichen Rand der ÖBB (St. Pölten-Tulln)/von dem Schnittpunkt des östlichen Randes der „Venusberger Straße“ Grundstück Nr. 1403/4 mit dem südlichen Rand der ÖBB (St. Pölten-Tulln) mit einer Länge von zirka 307 m entlang

des südlichen Randes der ÖBB (St. Pölten-Tulln) bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der ÖBB (St. Pölten-Tulln) mit dem östlichen Traisenufer

(3) Sonstiges von der Verordnung erfasstes Gebiet, nördliches Tullnerfeld Ost:

Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Muckendorf

von dem Schnittpunkt des nördlichen Donauufers mit der KG-Grenze Zeiselmauer mit einer Länge von zirka 1 277 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zur KG-Grenze Wipfing

Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Wipfing

von dem Schnittpunkt des nördlichen Donauufers mit der KG-Grenze Muckendorf mit einer Länge von zirka 633 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zur PG-Grenze Tulln KG Langenlebarn-Unteraigen

Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Langenlebarn-Unteraigen

von dem Schnittpunkt des nördlichen Donauufers mit der PG-Grenze Zeiselmauer KG Wipfing mit einer Länge von zirka 1 748 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zur KG-Grenze Langenlebarn-Oberaigen

Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Langenlebarn-Oberaigen

von dem Schnittpunkt des nördlichen Donauufers mit der KG-Grenze Langenlebarn-Unteraigen mit einer Länge von zirka 2 093 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zur KG-Grenze Tulln

Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Tulln

von dem Schnittpunkt des nördlichen Donauufers mit der KG-Grenze Langenlebarn-Oberaigen mit einer Länge von zirka 4 339 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zur KG-Grenze Neuaigen

Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Neuaigen

von der KG-Grenze Tulln mit einer Länge von zirka 692 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 2400, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von Grenzpunkt 2400 mit einer Länge von zirka 4 m quer über das Grundstück Nr. 684 in nördlicher Richtung bis zum Grenzpunkt 2371/von Grenzpunkt 2371 mit einer Länge von zirka 36 m quer über das Grundstück Nr. 683 (Hochwasserschutzdamm) und 427/2 bis zum Grenzpunkt 2456/von Grenzpunkt 2456 mit einer Länge von zirka 696 m quer über Grundstück Nr. 393, 394, 395 und 396 bis zum Vermessungspunkt 35 am Grundstück Nr. 396/von dem Vermessungspunkt 35 am Grundstück Nr. 396 mit einer Länge von zirka 44 m quer über das Grundstück Nr. 396 (Weg) bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 396, 370 und 397/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 372 m quer über Grundstücke Nr. 397, 365 (Entenboden), 363 und 349/2 bis zum Schnittpunkt der Grundstücks-Grenzen der Grundstücke Nr. 348, 349/2 und 349/3/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 776 m quer über die Grundstücke Nr. 348/2 (Weg), 349/2, 352, 351, 350, 348/1 und 345 bis zum nordöstlichsten Eckpunkt des Grundstücks Nr. 345 (Sauboden), die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/von dem Eckpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 755 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 348/1 bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 348/1 mit der KG-Grenze Tulln

Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Tulln

von dem Schnittpunkt (wie vorher) in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 910 m quer über Grundstück Nr. 2815, 2805, 2816, 2813, 2843, 2842, 2866 und 2845/1 bis zum Grenzpunkt 19760/von Grenzpunkt 19760 mit einer Länge von zirka 80 m quer über Grundstück Nr. 3967, 2943/6, 2943/4 und 2969/6 („Tullner Straße“) bis zum Grenzpunkt 23691/von Grenzpunkt 23691 mit einer Länge von zirka 164 m entlang des südlichen Randes des Grundstücks Nr. 2943/5 bis zum Grenzpunkt 23692/von Grenzpunkt 23692 mit einer Länge von zirka 814 m quer über Grundstück Nr. 2943/4 und 2971 bis zum Grenzpunkt 30468 (östliches Ufer der Schmida)/von Grenzpunkt 30468 auf der PG-Grenze Hausleithen mit einer Länge von zirka 2 008 m entlang des östlichen Ufers der Schmida (Grundstück Nr. 2971, 2988 und 2990) bis zum Schnittpunkt des nördlichen Ufers der Schmida mit der PG-Grenze Hausleithen KG Zaina

Politische Gemeinde: Hausleithen, Katastralgemeinde: Zaina

von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 261 m entlang der PG-Grenze Tulln KG Tulln in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Tulln KG Tulln mit dem südlichen Schmidaufer/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 793 m entlang des südlichen Ufers der Schmida bis zum Schnittpunkt des südlichen Ufers der Schmida mit der KG-Grenze Schmida

Politische Gemeinde: Hausleithen, Katastralgemeinde: Schmida

von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 843 m entlang der KG-Grenze Zaina in östlicher Richtung bis zum Punkt auf der KG-Grenze, der vom südwestlichsten Punkt der Grundstücks-Nr. 320 in einer Entfernung von 184 m liegt und vom östlichsten Punkt der Grundstücks-Nr. 320 302 m entfernt liegt, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Punkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 154 m quer über Grundstück Nr. 320, 283, 318, 317, 313, 312 und 308/2 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 308/2, 867 und 869

Politische Gemeinde: Hausleithen, Katastralgemeinde: Schmida

von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 141 m entlang des nördlichen Randes Grundstück Nr. 867 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 869 und 867 mit der PG-Grenze Tulln KG Langenlebarn-Unteraigen

Politische Gemeinde: Tulln, Katastralgemeinde: Langenlebarn-Unteraigen

von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 57 m entlang der PG-Grenze Hausleithen KG Schmida in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Hausleithen KG Schmida mit dem südlichen Hechtengrabenufer/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 599 m entlang des südlichen Ufers des Hechtengrabens bis zum Schnittpunkt des südlichen Ufers des Hechtengrabens/Alte Naufahrt mit der PG-Grenze Zeiselmauer KG Muckendorf

Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Muckendorf

von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 537 m entlang des südlichen Ufers der Alten Naufahrt in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des südlichen Ufers der Alten Naufahrt mit der KG-Grenze Zeiselmauer

Politische Gemeinde: Zeiselmauer, Katastralgemeinde: Zeiselmauer

von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 293 m entlang des südlichen Ufers der Alten Naufahrt in nordöstlicher Richtung bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1311 (Gewässer), 25/1 und 10/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 50 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 10 und dem inneren Grundstück Nr. 25/1/mit einer Länge von zirka 471 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 24/1 und dem inneren Grundstück Nr. 25/1 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1310/2, 25/1 und 24/1/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 85 m quer über Grundstück Nr. 1310/2 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1310/2, 25/2 und 24/2/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 135 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 24/2 und dem inneren Grundstück Nr. 25/2 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 25/2, 24/2 und 25/3 (Weg)/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 21 m in exakt südlicher Richtung bis zum Verschnitt mit dem nördlichen Donauufer/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 98 m entlang des nördlichen Donauufers in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des nördlichen Donauufers mit der KG-Grenze Muckendorf

Sonstiges von der Verordnung erfasstes Gebiet, nördliches Tullnerfeld West:

Politische Gemeinde: Grafenwörth, Katastralgemeinde: Jettsdorf

von dem Schnittpunkt nördliches Donauufer mit der PG-Grenze Gedersdorf KG Theiß in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 372 m entlang des nördlichen Donauufers bis zum Grenzpunkt 4362, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von Grenzpunkt 4362 mit einer Länge von zirka 4 m quer über Grundstück Nr. 906 bis zum Grenzpunkt 4293/von Grenzpunkt 4293 mit einer Länge von zirka 87 m quer über Grundstück Nr. 902 und 1019/5 (Krems) bis zum Grenzpunkt 4296/von Grenzpunkt 4296 mit einer Länge von zirka 92 m quer über das Grundstück Nr. 913/3 (Hochwasserabflussgerinne) und Grundstück Nr. 1019/4 bis zum Grenzpunkt 4266/von Grenzpunkt 4266 mit einer Länge von zirka 121 m quer über Grundstück Nr. 894/4 bis zum Grenzpunkt 3230/von Grenzpunkt 3230 mit einer Länge von zirka 4 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1425 und dem inneren Grundstück Nr. 1019/3/mit einer Länge von zirka 14 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1425 und dem inneren Grundstück Nr. 915 bis zum Grenzpunkt 3227/von Grenzpunkt 3227 mit einer Länge von zirka 54 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1425 und dem inneren Grundstück Nr. 921/mit einer Länge von zirka 38 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1425 und dem inneren Grundstück Nr. 922 bis zum Grenzpunkt 3028/von Grenzpunkt 3028 mit einer Länge von zirka 18 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1425 und dem inneren Grundstück Nr. 923/1 bis zum Grenzpunkt 3029/von Grenzpunkt 3029 mit einer Länge von zirka 17 m quer über den Hochwasserdamm auf Grundstück Nr. 1029 bis zum Grenzpunkt 3031/von Grenzpunkt 3031 mit einer Länge von zirka 8 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1424 und dem inneren Grundstück Nr. 1413 bis zum Grenzpunkt 3221/von Grenzpunkt 3221 mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1424 und dem inneren Grundstück Nr. 1423 bis zum Grenzpunkt 3220/von Grenzpunkt 3220 mit einer Länge von zirka 8 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1424 und dem inneren Grundstück Nr. 1423 bis zum Grenzpunkt 3219/von Grenzpunkt 3219 mit einer Länge von zirka 219 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1424 bis zum Schnittpunkt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1424 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 1362, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1424 mit dem südlichen Wegrand Grundstück Nr. 1362 mit einer Länge von zirka 2 120 m entlang der südlichen Grenze des Weges Grundstück Nr. 1362 bzw. 1331 bis zum Schnittpunkt der geradlinigen Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1331 mit dem östlichen Rand des Weges, der von Ried Untere Kammerwiesen in nördlicher Richtung nach Jettsdorf führt (laut ÖK 50), die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 202 m entlang des östlichen Wegrandes von Ried Untere Kammerwiesen (laut ÖK 50) nach Jettsdorf bis zum Schnittpunkt des östlichen Wegrandes (wie vorher) mit dem südlichen Kampufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 1 147 m entlang des südlichen Kampufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit der KG-Grenze Grafenwörth

Politische Gemeinde: Grafenwörth, Katastralgemeinde: Grafenwörth

von dem Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit der KG-Grenze Jettsdorf in südöstlicher Richtung mit einer Länge von zirka 735 m entlang des südlichen Kampufers bis zum Schnittpunkt der östlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1740/1 mit dem südlichen Kampufer/von dem Schnittpunkt der östlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1740/1 mit dem südlichen Kampufer mit einer Länge von zirka 260 m quer über Grundstück Nr. 1719 und 2284/2 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1715, 1718 und 1718/1/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1715, 1718 und 1718/1 mit einer Länge von zirka 222 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1715 und dem inneren Grundstück Nr. 1718/1 entlang der südlichen Grenze Grundstück Nr. 1715 bis zum nördlichsten Punkt des Grundstücks Nr. 1718/1/von dem nördlichsten Punkt des Grundstücks Nr. 1718/1 mit einer Länge von zirka 474 m quer über Grundstück Nr. 1719 und 1713 bis zum Schnittpunkt der westlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1712 mit der nördlichen Grenze des Grundstücks Nr. 2282/2/von dem Schnittpunkt der westlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1712 mit der nördlichen Grenze des Grundstücks Nr. 2282/2 mit einer Länge von zirka 10 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1712 und dem inneren Grundstück Nr. 2282/2/mit einer Länge von zirka 349 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1711 und dem inneren Grundstück Nr. 2282/2 bis zum Schnittpunkt des westlichen Kampufers mit der nördlichen Grenze des Grundstücks Nr. 2282/2, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 36 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2282/8 und dem inneren Grundstück Nr. 2282/2 entlang des westlichen Kampufers/mit einer Länge von zirka 36 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2282/8 und dem inneren Grundstück Nr. 2275 entlang des westlichen Kampufers/ mit einer Länge von zirka 64 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 2282/8 und dem inneren Grundstück Nr. 2277/2 entlang des westlichen Kampufers bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 2277/2, 2282/8 und 2278, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 2277/2, 2282/8 und 2278 mit einer Länge von zirka 333 m entlang des südlichen Kampufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit der KG-Grenze St. Johann

Politische Gemeinde: Grafenwörth, Katastralgemeinde: St. Johann

von dem Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit der KG-Grenze Grafenwörth in südöstlicher Richtung mit einer Länge von zirka 396 m entlang des südlichen Kampufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit dem nördlichen Kremsufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Kampufers mit dem nördlichen Kremsufer mit einer Länge von zirka 105 m quer über die Krems in exakt südlicher Richtung bis zum Verschnitt mit dem nördlichen Donauufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 429 m entlang des nördlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Grafenwörth mit dem nördlichen Donauufer

Politische Gemeinde: Grafenwörth, Katastralgemeinde: Grafenwörth

von dem Schnittpunkt der KG-Grenze St. Johann mit dem nördlichen Donauufer in südwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 341 m entlang des nördlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee mit dem nördlichen Donauufer

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Maria Ponsee

von dem Schnittpunkt der PG-Grenze Grafenwörth KG Grafenwörth mit dem nördlichen Donauufer in südwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 166 m entlang des nördlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Traismauer KG Stollhofen mit dem nördlichen Donauufer

Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Stollhofen

von dem Schnittpunkt der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee mit dem nördlichen Donauufer in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 803 m entlang des nördlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze St. Georgen bei Wagram mit dem nördlichen Donauufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung

Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: St. Georgen bei Wagram

von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Stollhofen mit dem nördlichen Donauufer in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 519 m entlang des nördlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Wagram an der Traisen mit dem nördlichen Donauufer

Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Wagram an der Traisen

von dem Schnittpunkt der KG-Grenze St. Georgen bei Wagram mit dem nördlichen Donauufer in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 262 m entlang des nördlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Gedersdorf KG Theiß

Politische Gemeinde: Gedersdorf, Katastralgemeinde: Theiß

von dem Schnittpunkt der PG-GrenzeTraismauer KG Wagraman der Traisen mit dem nördlichen Donauufer in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 471 m entlang des nördlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Grafenwörth KG Jettsdorf mit dem nördlichen Donauufer

Sonstiges von der Verordnung erfasstes Gebiet, südliches Tullnerfeld:

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Maria Ponsee

von dem Schnittpunkt des südlichen Traisenufers mit der PG-Grenze Traismauer KG Gemeinlebarn in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 227 m entlang des südlichen Traisenufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Traisenufers mit der PG-Grenze Kirchberg am Wagram KG Altenwörth, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung

Politische Gemeinde: Kirchberg am Wagram, Katastralgemeinde: Altenwörth

von dem Schnittpunkt des südlichen Traisenufers mit der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 948 m entlang des südlichen Traisenufers bis zum Schnittpunkt des südöstlichen Traisenufers mit dem südwestlichen Donauufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südöstlicher Richtung/ von dem Schnittpunkt südöstlichen Traisenufers mit dem südwestlichen Donauufer mit einer Länge von zirka 400 m entlang des westlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des westlichen Donauufers mit der KG-Grenze Winkl

Politische Gemeinde: Kirchberg am Wagram, Katastralgemeinde: Winkl

von dem Schnittpunkt des westlichen Donauufers mit der KG-Grenze Altenwörth in südöstlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 429 m entlang des westlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des westlichen Donauufers mit der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Zwentendorf

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Zwentendorf

von dem Schnittpunkt des westlichen Donauufers mit der PG-Grenze Kirchberg am Wagram KG Winkl in südöstlicher Richtung mit einer Länge von zirka 4 399 m entlang des südwestlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südwestlichen Donauufers mit der KG-Grenze Kleinschönbichl

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Kleinschönbichl

von dem Schnittpunkt des südwestlichen Donauufers mit der KG-Grenze Zwentendorf in südöstlicher Richtung mit einer Länge von zirka 998 m entlang des südwestlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südwestlichen Donauufers mit der KG-Grenze Pischelsdorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Pischelsdorf

von dem Schnittpunkt des südwestlichen Donauufers mit der KG-Grenze Kleinschönbichl in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 276 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der PG-Grenze Königsbrunn am Wagram KG Utzenlaa

Politische Gemeinde: Königsbrunn am Wagram, Katastralgemeinde: Utzenlaa

von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Pischelsdorf in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 311 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der PG-Grenze Langenrohr KG Langenschönbichl

Politische Gemeinde: Langenrohr, Katastralgemeinde: Langenschönbichl

von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der PG-Grenze Königsbrunn am Wagram KG Utzenlaa in östlicher Richtung mit einer Länge von zirka 2 907 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Kronau

Politische Gemeinde: Langenrohr, Katastralgemeinde: Kronau

von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit der KG-Grenze Langenschönbichl in südöstlicher Richtung mit einer Länge von zirka 2 273 m entlang des südlichen Donauufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit dem westlichen Tullnufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Donauufers mit dem westlichen Tullnufer mit einer Länge von zirka 772 m entlang des westlichen Ufers der Großen Tulln bis zum Schnittpunkt des westlichen Ufers der Großen Tulln mit der KG-Grenze Asparn, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südwestlicher Richtung

Politische Gemeinde: Langenrohr, Katastralgemeinde: Asparn

von dem Schnittpunkt des westlichen Ufers der Großen Tulln mit der KG-Grenze Kronau in südlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 289 m entlang des westlichen Ufers der Großen Tulln bis zum Schnittpunkt des westlichen Ufers der Großen Tulln mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 112, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des westlichen Ufers der Großen Tulln mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 112 mit einer Länge von zirka 517 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit dem westlichen Rand des Weges Grundstück Nr. 625 und 626/1, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit dem westlichen Rand des Weges Grundstück Nr. 625 und 626/1 mit einer Länge von zirka 904 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 625 bzw. 626/1 bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 625 und 626/1 mit der KG-Grenze Kronau, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung

Politische Gemeinde: Langenrohr, Katastralgemeinde: Kronau

von dem Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 626/1 mit der KG-Grenze Asparn mit einer Länge von zirka 20 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 79 in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 79 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 2148/von dem Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 79 mit dem südlichen Rand der Landesstraße 2148 mit einer Länge von zirka 537 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 2148 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2148 mit der KG-Grenze Langenschönbichl

Politische Gemeinde: Langenrohr, Katastralgemeinde: Langenschönbichl

von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2148 mit der KG-Grenze Kronau in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 529 m entlang des südlichen Randes der Landesstraße 2148 bis zum Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2148 mit dem östlichen Rand der Landesstraße 2154/von dem Schnittpunkt des südlichen Randes der Landesstraße 2148 mit dem östlichen Rand der Landesstraße 2154 mit einer Länge von zirka 1 556 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 2154 bis zum Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 2154 mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 112/von dem Schnittpunkt des westlichen Randes der Landesstraße 2154 mit dem nördlichen Rand der Landesstraße 112 mit einer Länge von zirka 1 109 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Pischelsdorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Pischelsdorf

von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der PG-Grenze Langenrohr KG Langenschönbichl mit einer Länge von zirka 1 367 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112 in nordwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Kleinschönbichl

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Kleinschönbichl

von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Pischelsdorf in nordwestlicher Richtung mit einer Länge von zirka 931 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Erpersdorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Erpersdorf

von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Kleinschönbichl in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 1 253 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Zwentendorf

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Zwentendorf

von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 112 mit der KG-Grenze Erpersdorf in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 211 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 112/“Tullner Straße“ bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Tullner Straße“ mit dem östlichen Rand der Hauptstraße/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 25 m quer über die Hauptstraße bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Mariahilfer Gasse“ mit dem westlichen Rand der Hauptstraße/von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der „Mariahilfer Gasse“ mit dem westlichen Rand der Hauptstraße mit einer Länge von zirka 1 093 m entlang des nördlichen Randes der „Mariahilfer Gasse“ bzw. Weg Grundstück Nr. 1229 bis zum Schnittpunkt der Verlängerung des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1229 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 1208, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt der Verlängerung des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1229 mit dem westlichen Wegrand Grundstück Nr. 1208 mit einer Länge von zirka 471 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1208 bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1208 mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 1175, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1208 mit den nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 1175 mit einer Länge von zirka 994 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1175 bis zum Verschnitt des nördlichen Wegrandes mit der Verlängerung des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1190, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 388 m entlang des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1190 bis zum Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1190 mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 1182, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des westlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1190 mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 1182 mit einer Länge von zirka 347 m entlang des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1182 bis zum Verschnitt der Verlängerung des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1182 mit der KG-Grenze Bärndorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in südlicher Richtung

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Bärndorf

von dem Verschnitt der Verlängerung des nördlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1182 mit der KG-Grenze Zwentendorf mit einer Länge von zirka 385 m entlang der KG-Grenze Zwentendorf bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Zwentendorf mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 540, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt der KG-Grenze Zwentendorf mit dem nördlichen Wegrand Grundstück Nr. 540 mit einer Länge von zirka 1 323 m entlang des nördlichen/östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 540 bis zum Verschnitt des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 540 mit der Verlängerung des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 511, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung/von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 512 m entlang des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 511 bzw. 501 bis zum Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 501 mit der KG-Grenze Kaindorf, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Wegrandes Grundstück Nr. 501 mit der KG-Grenze Kaindorf mit einer Länge von zirka 149 m entlang der KG-Grenze Kaindorf bis zum Schnittpunkt der KG-Grenze Kaindorf mit dem südlichen Reidlingbachufer, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Kaindorf

von dem Schnittpunkt des südlichen Reidlingbachufers mit der KG-Grenze Bärndorf in westlicher Richtung mit einer Länge von zirka 449 m entlang des südlichen Reidlingbachufers bis zum Schnittpunkt des südlichen Reidlingbachufers mit dem östlichen Rand der Landesstraße 2198, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des südlichen Reidlingbachufers mit dem östlichen Rand der Landesstraße 2198 mit einer Länge von zirka 804 m entlang des östlichen Randes der Landesstraße 2198 bis zum Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 2198 mit der KG-Grenze Maria Ponsee, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in westlicher Richtung

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Maria Ponsee

von dem Schnittpunkt des östlichen Randes der Landesstraße 2198 mit der KG-Grenze Kaindorf mit einer Länge von zirka 1 923 m entlang des nördlichen Randes der Landesstraße 2198 bis zum Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 2198 mit dem östlichen Wegrand Grundstück Nr. 1476, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/von dem Schnittpunkt des nördlichen Randes der Landesstraße 2198 mit dem östlichen Wegrand Grundstück Nr. 1476 mit einer Länge von zirka 289 m entlang des östlichen Wegrandes Grundstück Nr. 1476 bis zum Grenzpunkt 1550/von Grenzpunkt 1550 mit einer Länge von zirka 23 m in exakt nördlicher Richtung bis zum Verschnitt. mit der PG-Grenze Traismauer KG Gemeinlebarn, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung

Politische Gemeinde: Traismauer, Katastralgemeinde: Gemeinlebarn

von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 277 m quer über das Grundstück Nr. 855/3 (Brunnaderbach) in nordwestlicher Richtung bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1141, 1142 und 855/3, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in noröstlicher Richtung/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1141, 1142 und 855/3 mit einer Länge von zirka 828 m quer über Grundstück Nr. 1142, 899, 903, 902, 901, 926, 928, 929, 932, 931, 933, 934, 941/1, 942/1 und 1001 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1000, 1001 und 1002, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordwestlicher Richtung/von dem Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1000, 1001 und 1002 in einer geraden Linie mit einer Länge von zirka 330 m quer über Grundstücke Nr. 1000, 942/1, 969, 943, 944, 945, 961 und 959 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 957, 958, 959 und 960, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 41 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 957 und dem inneren Grundstück Nr. 958/mit einer Länge von zirka 30 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 956 und dem inneren Grundstück Nr. 958/mit einer Länge von zirka 36 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 955/2 und dem inneren Grundstück Nr. 955/1/mit einer Länge von zirka 31 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 954/2 und dem inneren Grundstück Nr. 954/1/mit einer Länge von zirka 28 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 953/2 und dem inneren Grundstück Nr. 953/1/mit einer Länge von zirka 30 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 952 und dem inneren Grundstück Nr. 950/mit einer Länge von zirka 26 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 951 und dem inneren Grundstück Nr. 950, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in östlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 102 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 987 und dem inneren Grundstück Nr. 950/mit einer Länge von zirka 14 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 988/2 und dem inneren Grundstück Nr. 988/1/mit einer Länge von zirka 9 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 942/2 und dem inneren Grundstück Nr. 942/1/mit einer Länge von zirka 42 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 989/2 und dem inneren Grundstück Nr. 989/1, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nordöstlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 34 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 990/2 und dem inneren Grundstück Nr. 990/1/mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1057/3 und dem inneren Grundstück Nr. 1057/1/mit einer Länge von zirka 20 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1056/3 und dem inneren Grundstück Nr. 1056/1/mit einer Länge von zirka 21 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1055/3 und dem inneren Grundstück Nr. 1055/1/mit einer Länge von zirka 25 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1058 und dem inneren Grundstück Nr. 1054/mit einer Länge von zirka 5 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1058 und dem inneren Grundstück Nr. 1053/mit einer Länge von zirka 34 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1059 und dem inneren Grundstück Nr. 1053/mit einer Länge von zirka 7 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1059 und dem inneren Grundstück Nr. 1061/mit einer Länge von zirka 27 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1060 und dem inneren Grundstück Nr. 1061/mit einer Länge von zirka 6 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1060 und dem inneren Grundstück Nr. 1062/mit einer Länge von zirka 27 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1063 und dem inneren Grundstück Nr. 1062/mit einer Länge von zirka 6 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1064 und dem inneren Grundstück Nr. 1062/mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1064 und dem inneren Grundstück Nr. 1067/mit einer Länge von zirka 32 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1065 und dem inneren Grundstück Nr. 1067/mit einer Länge von zirka 24 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1066 und dem inneren Grundstück Nr. 1067/mit einer Länge von zirka 11 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1066 und dem inneren Grundstück Nr. 1068/mit einer Länge von zirka 28 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1069 und dem inneren Grundstück Nr. 1068/mit einer Länge von zirka 9 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1069 und dem inneren Grundstück Nr. 1074/mit einer Länge von zirka 88 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1073 und dem inneren Grundstück Nr. 1074, die Grenze verläuft im Wesentlichen bis zum nächsten übergeordneten Richtungswechsel in nördlicher Richtung/mit einer Länge von zirka 42 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1073 und dem inneren Grundstück Nr. 1079/mit einer Länge von zirka 15 m zwischen dem äußeren Grundstück Nr. 1072 und dem inneren Grundstück Nr. 1079 bis zum Zusammenstoß der Grundstücke Nr. 1079 und 1072 und der PG-Grenze Zwentendorf an der Donau KG Maria Ponsee

Politische Gemeinde: Zwentendorf an der Donau, Katastralgemeinde: Maria Ponsee

von dem Schnittpunkt (wie vorher) mit einer Länge von zirka 92 m entlang der PG-Grenze Traismauer KG Gemeinlebarn bis zum Schnittpunkt der PG-Grenze Traismauer KG Gemeinlebarn mit dem nördlichen Traisenufer

(4) Die Grenzen der im Abs. 1 beschriebenen Gebiete sind in Karten ersichtlich gemacht, die beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Wasserwirtschaftskataster), beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (wasserwirtschaftliche Planung), bei den Bezirkshauptmannschaften Korneuburg, Krems, St. Pölten und Tulln sowie beim Magistrat Krems an der Donau zur allgemeinen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufliegen.

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2017

Gesetzesnummer

20001442

Dokumentnummer

NOR40020148

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