Artikel 10
Verlagerung der Beförderung von Gütern von der Straße auf die Schiene
Die Gemischte Kommission wird unter Berücksichtigung der Produktionserfordernisse der Unternehmen Kriterien vorschlagen, auf deren Grundlage Transporte bestimmter Güter gänzlich oder zum Teil von der Straße auf die Schiene verlagert werden könnten.
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2019
Gesetzesnummer
20001338
Dokumentnummer
NOR40018466
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