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Artikel 12 Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.5.2000

Artikel 12

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2019

Gesetzesnummer

20001335

Dokumentnummer

NOR40018385

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