Artikel 1
- 1. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. Dezember 2000, V 42-44/00-9, V 49/00-9 und V 52-53/00-9, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 16. Jänner 2001, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, Zl. 551.352/140-VIII/1/99, mit der die Systemnutzungstarife bestimmt werden, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 22. September 1999, als gesetzwidrig aufgehoben.
- 2. Die Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.
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