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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlussstelle Spielfeld (Vollausbau) im Bereich der Gemeinde Spielfeld

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.2.2001

Die Anschlussstelle “Spielfeld" (Vollausbau) der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Spielfeld wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlussstelle zu einer Vollanschlussstelle liegen bei AB-km 228,5 und stellen über den bestehenden Autobahnzubringer der Halbanschlussstelle Spielfeld die Verbindung von und in Richtung Slowenien her.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Spielfeld aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 2a 12A 2/96-4 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (nunmehr Verkehr, Innovation und Technologie) mit Erlass Zl. 816.509/28-VI/B/5/99 vom 12. Jänner 2000 genehmigten Einreichprojektes 1999. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 816.509/26-III/6/00 vom 17. Jänner 2001, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2026

Gesetzesnummer

20001168

Dokumentnummer

NOR40016399

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