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Artikel 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße und der B 227 Donaukanal Straße im Bereich der Stadt Wien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2001

Artikel 1

  1. 1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 3 Donau Straße wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:
  1. 2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 227 Donaukanal Straße wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt. Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 11,178 nach der Überführung der Prager Straße, führt anschließend über den Anschluss Jedlersee mit seiner Zu- bzw. Abfahrtsrampe von bzw. zu der unter Punkt 1 verordneten Trasse der B 3 Donau Straße und bindet nach Unterführung der Bahnlinien der ÖBB Floridsdorf - Jedlersdorf und Jedlersdorf - Leopoldau wieder in den Bestand (Lundenburger Gasse) bei km 12,586 ein.
  2. 3. Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrassen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 000 zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Erlass Zl. 811.003/16-VI/B/5/99 vom 26. Juli 1999 genehmigten Einreichprojektes. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 811.003/9-III/6/00 vom 20. Dezember 2000, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

Schlagworte

Nordbrückenzufahrt, Nordbrückenabfahrt, Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2026

Gesetzesnummer

20001163

Dokumentnummer

NOR40016315

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