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Soziale Sicherheit (Türkei)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Türkei)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 219/2000
Inkrafttretensdatum
01.12.2000
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK TÜRKEI ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 219/2000 (NR: GP XXI RV 65 AB 248 S. 32 . BR: AB 6179 S. 667 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 15. November 2000 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 35 Abs. 2 mit 1. Dezember 2000 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Republik Türkei
von dem Wunsche geleitet, die Beziehungen zwischen den beiden Staaten im Bereich der sozialen Sicherheit zu fördern und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen,
in Anerkennung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der beiden Staaten bei Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit und der Aufrechterhaltung der erworbenen Ansprüche und Anwartschaften,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
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