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Soziale Sicherheit (Türkei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2000

§ 0

Soziale Sicherheit (Türkei)

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Türkei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 219/2000

Inkrafttretensdatum

01.12.2000

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK TÜRKEI ÜBER SOZIALE SICHERHEIT

StF: BGBl. III Nr. 219/2000 (NR: GP XXI RV 65 AB 248 S. 32 . BR: AB 6179 S. 667 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 15. November 2000 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 35 Abs. 2 mit 1. Dezember 2000 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

die Republik Türkei

von dem Wunsche geleitet, die Beziehungen zwischen den beiden Staaten im Bereich der sozialen Sicherheit zu fördern und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen,

in Anerkennung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der beiden Staaten bei Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit und der Aufrechterhaltung der erworbenen Ansprüche und Anwartschaften,

sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:

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