Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).
§ 0
Künstler/Schriftsteller-Pauschalierungsverordnung
Kurztitel
Künstler/Schriftsteller-Pauschalierungsverordnung
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
30.12.2000
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag; 32/04 Steuern vom Umsatz
Beachte
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Künstlern und Schriftstellern (Künstler/Schriftsteller-Pauschalierungsverordnung)
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17 Abs. 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 und des § 14 Abs. 1 Z 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994 wird verordnet:
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2022
Gesetzesnummer
20001055
Dokumentnummer
NOR30001131
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