Sicherstellung durch den Bund
§ 14
Die Bundesregierung hat die dauerhafte Erhaltung der Spanischen Hofreitschule und des Bundesgestütes Piber zu gewährleisten; davon sind insbesondere betroffen:
- 1. die dauerhafte Erhaltung und traditionsgemäße Zucht der Pferderasse Lipizzaner, Zucht und Bereitstellung bestgeeigneter Hengste für die Spanische Hofreitschule;
- 2. die Ausübung und Bewahrung der klassischen Reitkunst („Hohe Schule“) sowie der historischen Tradition der Spanischen Hofreitschule;
- 3. die Führung der Spanischen Hofreitschule und des Bundesgestütes Piber.
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2017
Gesetzesnummer
20001003
Dokumentnummer
NOR40012737
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