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Artikel 22 Soziale Sicherheit – Durchführung (Tunesien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2000

ABSCHNITT V

SCHLUSSBESTIMMUNG

Artikel 22

Artikel 22

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.

GESCHEHEN zu Wien, am 9. Mai 2000 in zwei Urschriften, jede in deutscher, arabischer und französischer Sprache, wobei alle drei Texte gleichermaßen authentisch sind. Im Falle abweichender Auslegung zwischen dem deutschen und dem arabischen Text ist der französische Text maßgebend.

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