vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Soziale Sicherheit (Tunesien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2000

§ 0

Soziale Sicherheit (Tunesien)

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Tunesien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 197/2000

Inkrafttretensdatum

01.11.2000

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TUNESISCHEN REPUBLIK ÜBER SOZIALE SICHERHEIT

StF: BGBl. III Nr. 197/2000 (NR: GP XXI RV 89 AB 252 S. 32 . BR: AB 6183 S. 667 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Oktober 2000 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 32 Abs. 2 mit 1. November 2000 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

die Tunesische Republik,

von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen,

in Anerkennung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der beiden Staaten bei Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit und der Aufrechterhaltung der erworbenen Ansprüche und Anwartschaften, sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte