Artikel 1
Die Vertragspartner des vorliegenden Protokolls verpflichten sich, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des vorliegenden Protokolls den im Anhang zum vorliegenden Protokoll enthaltenen Abänderungen zu dieser Vertragsurkunde volle Rechtskraft und Wirkung zu verleihen und sie ordnungsgemäß anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019
Gesetzesnummer
20000873
Dokumentnummer
NOR40011130
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