Berufsprofil
§ 2
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Schuhfertigung ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Technische Unterlagen lesen und anwenden,
- 2. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
- 3. Erforderliche Materialien fachgerecht auswählen, beschaffen und überprüfen,
- 4. Werkzeuge, Vorrichtungen und technische Fertigungshilfen auf Fertigungsmaschinen bzw. -anlagen rüsten,
- 5. Modelltechniken umsetzen,
- 6. Fachgerechtes Zuschneiden und Stanzen,
- 7. Vorrichten und Steppen,
- 8. Bodenteile vorbereiten,
- 9. Schuhe und Schuhteile montieren,
- 10. Produktqualität überwachen und sicherstellen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen,
- 11. Einfache Instandhaltungsarbeiten an Werkzeugen, Maschinen und Anlagen durchführen,
- 12. Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen,
- 13. Technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen.
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