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Anlage C Studienpläne der Lehrveranstaltung Katholische Religionspädagogik

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.4.2000

Anlage C

Studienplan der lehrveranstaltung Katholische religionspädagogik an berufspädagogischen akademien

Bildungs- und Lehraufgabe:

Religionspädagogik soll folgende Aspekte aufzeigen:

Der Mensch ist Person, zu dessen Wesen Religion bzw. die Frage und Suche nach dem Religiösen gehört.

Er ist ein erziehungsfähiges und der Erziehung bedürftiges Wesen, das Anrecht auf Entfaltung aller seiner Anlagen hat.

Das Religiöse ist ein unabweisbarer Aspekt einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung.

Religionspädagogik soll dem Studierenden die Möglichkeit geben, sich entsprechend seiner persönlichen und beruflichen Situation neuerdings mit der christlichen Botschaft auseinanderzusetzen. Er soll erkennen können, welche Verantwortung dem christlichen Lehrer und Erzieher im Gesamtauftrag der Pädagogik zukommt.

Religionspädagogik soll dem Studierenden den unersetzbaren Wert religiöser Bildung und Erziehung im Sinne des Richtziels der österreichischen Schule bewusst machen. Jenen Studierenden, die Interesse an der Erlangung eines Lehramtes für die außerordentliche Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes bekunden, sollen grundlegende Voraussetzungen dafür vermittelt werden.

Lehrstoff:

A. Anthropologischer Ansatz der Religionspädagogik:

Der Mensch im Spannungsfeld verschiedener Zeitströmungen.

Religion als Urphänomen und ihre Bedeutung für Individuum und Gesellschaft.

Religion und Glaube als Wertorientierung und Hilfe zu sinnerfülltem Leben.

Menschliches Schaffen und personale Würde.

  

B. Theologische Fundierung:

Gottes- und Menschenbild in Bibel und Tradition.

Jesus, der Christus.

Kirche als Ort religiöser Erfahrung und Sozialisation.

Spiritualität menschlicher Existenz.

  

C. Pastorale Konsequenzen:

Verantwortung des Christen:

 

im persönlichen Bereich,

 

in Familie, Beruf und Gesellschaft,

 

als Mitgestalter der Schöpfung,

 

im Umgang mit Wirtschaft, Technik und Kultur.

Zeitgemäße Formen der Glaubensvermittlung.

  

Didaktische Grundsätze:

Entsprechend der Verschiedenartigkeit der Studiengänge ist der Lehrstoff auszuwählen bzw. auf die einzelnen Studienjahre zu verteilen (Konzentration oder Ausweitung des Lehrstoffes).

Als didaktische Prinzipien sollen vor allem das Prinzip der Korrelation, das Prinzip des Dialogischen und des Exemplarischen beachtet werden. Auf Berufs- und Schulpraxisnähe ist Bedacht zu nehmen.

Eine besondere Bedeutung kommt der Kooperation mit den anderen Humanwissenschaften zu, nicht zuletzt im Hinblick auf die fachübergreifende Fragestellung bei der Diplomprüfung.

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