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Artikel 1 Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Lecknertal) (BRD)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1970

Artikel 1

Im Lecknertal wird auf österreichischem Gebiet an der Wegegabel östlich des Lecknersees eine vorgeschobene deutsche Grenzdienststelle errichtet. Bei dieser Grenzdienststelle finden nur Abfertigungen im kleinen Grenzverkehr und im Ausflugsverkehr statt.

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