§ 0
Abkommen über wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Indien)
Kurztitel
Abkommen über wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Indien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 211/1999
Typ
Vertrag – Indien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.01.2000
Unterzeichnungsdatum
12.02.1999
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über bilaterale Wirtschaftsbeziehungen und wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 211/1999
Sprachen
Deutsch, Englisch, Hindi
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 3. September bzw. 12. Oktober 1999 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Indien, im folgenden „Vertragsparteien“, sind
- –im Wunsch, die seit langem bestehenden traditionellen Wirtschaftsbeziehungen zwischen ihren beiden Staaten fortzusetzen und zu verstärken,
- –mit der Absicht, die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und zum beiderseitigem Nutzen weiterzuentwickeln und zu intensivieren,
- –in der Überzeugung, daß durch ein neues Abkommen günstige Bedingungen und eine geeignete Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit geschaffen werden,
- –und im Rahmen der in den beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften -
- wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
20000281
Dokumentnummer
NOR30000313
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