Artikel 15
Die Vertragsparteien ermutigen die Tätigkeit der Kulturabteilung der österreichischen Botschaft in Moskau und die Tätigkeit des Russischen Zentrums für Wissenschaft und Kultur in Wien, das ein Kulturzentrum bei der Botschaft der Russischen Föderation in Österreich ist und unter der Leitung des Russischen Zentrums für internationale wissenschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit bei der Regierung der Russischen Föderation steht, die beide den Zielen des vorliegenden Abkommens entsprechen.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
20000092
Dokumentnummer
NOR40000836
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
