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Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2024

§ 0 Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028

Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 43/2024

Typ

Vereinbarung gem. 15a B-VG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2024

Index

5300 Erwachsenenbildung, Volksbildung

Langtitel

Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 4. Juli 2024 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028

StF: LGBl. Nr. 43/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:

VEREINBARUNG
gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028

Der Bund - vertreten durch die Bundesregierung - und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien - jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau - im Folgenden Vertragsparteien genannt - sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Im RIS seit

05.08.2024

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2024

Gesetzesnummer

20001474

Dokumentnummer

LBG40026820

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