§ 0 Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 43/2024
Typ
Vereinbarung gem. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.2024
Index
5300 Erwachsenenbildung, Volksbildung
Langtitel
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 4. Juli 2024 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028
StF: LGBl. Nr. 43/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:
VEREINBARUNG
gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028
Der Bund - vertreten durch die Bundesregierung - und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien - jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau - im Folgenden Vertragsparteien genannt - sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Im RIS seit
05.08.2024
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2024
Gesetzesnummer
20001474
Dokumentnummer
LBG40026820
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
